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Handlungsprogramm

Noch keine gute Lösung für die Schulen

Am 21. August hat das Kabinett das sog. Artikelgesetz verabschiedet und in den Landtag eingebracht. Mit diesem Gesetz sollen verschiedene Gesetze und Verordnungen entsprechend des im März vom Kabinett beschlossenen Handlungsprogrammes „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ novelliert werden. In den Ferien hat die GEW eine Stellungnahme abgegeben, in der sie sich sehr intensiv mit dem Gesetz auseinandergesetzt hat.

In der Einleitung unserer Stellungnahme heißt es u.a.:

„Wir erkennen durchaus an, dass das Handlungsprogramm deutliche Einkommensverbesserungen für bestimmte Lehrergruppen vorsieht. Aber selbst wenn sich die Bewerbersituation infolgedessen deutlich verbessert, werden sich die Personalprobleme im sächsischen Schulsystem nicht kurzfristig lösen lassen. Um für die Schüler*innen qualitativ hochwertige und chancengerechte Bildungsangebote sicherzustellen, müssen die Anstrengungen aller Beteiligten darauf gerichtet sein, auch die Motivation der Bestandslehrkräfte zu erhalten. Das kann nur gelingen, wenn sich diese nicht erneut als Verlierer empfinden und der Lehrerberuf in Sachsen insgesamt attraktiver wird.“

Die GEW Sachsen hat in ihrer Stellungnahme insbesondere kritisiert:

  • die fehlende tatsächliche Gleichstellung von Lehrkräften mit einer Ausbildung nach DDR-Recht,
  • die Fortschreibung der Benachteiligung der Ein-Fach-Diplomlehrer und
  • die Ungleichbehandlung von Lehrkräften mit einer pädagogischen DDR-Fachschulausbildung.

Gleichzeitig haben wir u.a. gefordert

  • bei der Umsetzung verbesserter Eingruppierungen die betreffenden Lehrkräfte grundsätzlich stufengleich überzuleiten und
  • eine Zulagenregelung für alle nicht verbeamtungsfähigen Lehrkräfte - als Beitrag zur Minderung des durch die Verbeamtung entstehenden Gerechtigkeitskonfliktes in den Lehrerzimmern.

In den Ferien hatte die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) die im Handlungsprogramm ursprünglich vorgesehene allgemeine Zulage für Lehrkräfte, die nicht verbeamtet werden, abgelehnt.

Die GEW hat zu Beginn des Schuljahres deutlich gemacht, dass sie weiterhin an ihrer Forderung nach Zulagen festhält. Dazu sind Möglichkeiten außerhalb der Zuständigkeit der TdL zu suchen. Unsere Bereitschaft, daran mitzuwirken, bleibt bestehen.

Dass sich die Koalition lt. Veröffentlichungen in der Presse nunmehr mit Zulagen für nichtverbeamtete Lehrer*innen auseinandergesetzt und einen gangbaren Weg gesucht hat, bewertet die GEW - unabhängig von den in der Presse beschriebenen Einzelheiten - zunächst als gutes Zeichen.

Die GEW Sachsen hatte gehofft, dass die Lösung vor Einbringen des Artikelgesetzes in den Landtag gefunden wird.

Wichtiger als eine schnelle Lösung ist uns allerdings eine gute Lösung.

Für diese werden wir uns weiterhin auf unterschiedlichen Wegen sehr engagiert einsetzen.

Mit dem Beschluss des Artikelgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2019/2020 ist Ende des Kalenderjahres zu rechnen.