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Zur gesetzlichen Neuregelung der Bildungsempfehlung

Mit dem „Vierten Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“ will der Freistaat Sachsen zum 01. Februar 2017 Rechtssicherheit im Hinblick auf die Bildungsempfeh-lungen schaffen. In der Anhörung am 20.12.2016 begrüßte die GEW Sachsen, dass damit die mittlerweile 24jährige rechtswidrige Praxis durch eine verfassungskonforme Lösung beendet werden soll.

Allerdings löst diese Neuregelung keineswegs die generellen Probleme!

  • Das Festhalten am  streng gegliederten Schulsystem bleibt und trägt die Wertung der verschiedenen Schularten zwangsläufig in sich. Gemeinschaftsschulen, die ein längeres gemeinsames Lernen ermöglichen und alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse anbieten, würden Eltern, Schüler und Lehrer entlasten. Der scheinbare Zwang, ein Kind am Gymnasium anmelden zu müssen, würde entfallen.
  • Eine „Bildungsempfehlung“ wird weiterhin viel zu früh abgegeben (vor dem Einsetzen des Fachunterrichtes, vor der Pubertät und Entdecken vielfältiger Interessen und Talente). Anstatt einer Bildungsempfehlung aufgrund einer Leistungserhebung bzw. eines Notendurchschnitts brauchen Eltern eine Bildungsberatung, nicht nur am Ende der 4. Klasse!
  • Ein Notendurchschnitt darf kein Kriterium für eine Bildungsempfehlung sein. Nicht Zensuren reflektieren eine Aussage zur Lernkompetenz eines Kindes, sondern die ganzheitliche Betrachtung seiner Fähigkeiten und Fertigkeiten. Zudem liegt der beibehaltene Durchschnitt von 2,0 weit über dem Maßstab anderer Bundesländer.
  • Die Beratungsgespräche an den Gymnasien werden von Lehrer*innen geführt werden müssen, die das Kind nicht kennen. Die Basis wird weiterhin die Bildungsempfehlung der Grundschule, der Notenschnitt und die schriftliche Leistungserhebung sein.
  • Die vorgesehene schriftliche Leistungserhebung wird zwar nicht benotet, erfolgt dennoch unter großem Druck für die Kinder (hohe Erwartungshaltung der Eltern, fremde Lehrer*innen, Erwartungen der Mitschüler*innen). Somit ist dieses Verfahren schlichtweg unpädagogisch.
  • ·    Das zusätzliche Testverfahren stellt die Empfehlungen der Grundschullehrer*innen in Frage und erzeugt für die Lehrer*innen an den Gymnasien einen erhöhten Arbeitsaufwand. Sie stehen im Gegensatz zu der im Maßnahmenpaket angedachten Entlastung der Kolleg*innen.

Die angedachte Neuregelung der Bildungsempfehlung ist weder geeignet, die bestehenden Probleme bzw. Hürden bei der Wahl des Bildungsweges eines Kindes abzubauen, noch schafft sie Chancengleichheit für die Bildungsbiografien der sächsischen Kinder.

Dieses Dilemma kann nur gelöst werden, wenn Kinder endlich länger gemeinsam lernen. Ein gutes Schulgesetz könnte hier einen Startpunkt geben.