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Zu den Interviews der sächsischen Kultusministerin zum Abitur in Sachsen vom 6. u. 11. Januar 2017

Entgegen der Meldung der Leipziger Volkszeitung vom 11. Januar 2017 hat Ministerin Kurth durch die neuen Regelungen zur Gestaltung des Abiturs in Sachsen dieses für sächsische Schüler nicht erleichtert. Sie ist lediglich den Festlegungen der Kultusministerkonferenz vom Juni 2016 gefolgt, die die Einbringungspflicht von 40 Kursen in die Abiturbewertung als Obergrenze festlegte. In Sachsen mussten die Schüler bis jetzt 52 Kurse in die Bewertung einbringen.

Erneut wurde deutlich, dass die Übermittlung wichtiger Entscheidungen des SMK an die Lehrer*innen vorrangig über die Medien erfolgt.

Das Interview mit der Ministerin thematisierte u.a. auch das Korrekturverfahren des Abiturs in Sachsen. Die Forderung der GEW Sachsen nach einem den hohen Anforderungen angepassten Korrekturverfahrens beinhaltet neben einer Festlegung zu Korrekturzeiten auch die Überprüfung der Zweitkorrektur an anderen Einrichtungen. In vielen Bundesländern wird diese an derselben Schule durchgeführt. Die objektive Bewertung der Schülerleistung bleibt dabei u.E. durchaus gewahrt und führt nicht zu dem von der Ministerin befürchteten Qualitätsverlust.

Die Umsetzung der neuen Regelungen zum Wahlverfahren sowie die Einbringungsmodi der Kursleistungen und die in diesem Zusammenhang zu lösenden Probleme bleiben wieder einmal den Schulen allein überlassen.

Dabei ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Ergebnisse der Evaluation der 2007 eingeführten Oberstufenordnung bereits seit Herbst 2014 vorlagen. Diese dokumentierten, dass die damals getroffenen organisatorischen Veränderungen nicht zu einer Verbesserung der Abiturergebnisse und auch nicht zu einer veränderten Studienwahl der Schüler*innen zugunsten naturwissenschaftlich-technischer Fachrichtungen führte.
Es wäre also durchaus Zeit gewesen, über eine tatsächliche Reform nachzudenken und nicht nur, wie jetzt geschehen, vorrangig organisatorische Änderungen im Schnellschuss vorzunehmen.
Über eine der heutigen Zeit angepasste Neuausgestaltung der gymnasialen Ausbildung wird leider in Sachsen nicht diskutiert. Stattdessen wird das Festhalten an sogenannten „ Bewährtem“   durch die Ministerin weiterhin favorisiert.
Die GEW unterstützt die fortgeführte Diskussion um das Schulgesetz. Wir lehnen die derzeitige Vorlage des Schulgesetzes ab, da trotz vieler öffentlicher Foren wesentliche Aspekte der qualitativen Ausgestaltung des sächsischen Schulsystems im Gesetzentwurf weiterhin kaum berücksichtigt wurden.

So sollte sich die Staatsregierung den in der Öffentlichkeit vielfach erhobenen Forderungen nach längerem gemeinsamen Lernen nicht länger verweigern.

GEW Sachsen
Landesarbeitskreis Gymnasien