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Wir lassen uns nicht spalten – Das Miteinander von Tarifbeschäftigten und Beamt*innen im Lehrerzimmer und in der GEW

  1. Innerhalb unserer Mitglieder darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Die GEW Sachsen wirbt gezielt für die Mitgliedschaft auch als Beamt*in unter der Prämisse, dass die Mitgliedschaft in der GEW nicht vom Beschäftigtenstatus abhängig ist und dies den Lehrerinnen und Lehrern bewusst ist. Das Referat Informations- und Öffentlichkeitsarbeit wird beauftragt, bis Ende 2019 dem Landesvorstand einen Bericht über die bereits erfolgte Ansprache von Beamtinnen und Beamten sowie weitere Schritte für dessen Umsetzung vorzulegen.
  2. Die GEW Sachsen wirkt auf eine bessere finanzielle Gleichstellung von verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrer*innen hin. Dies beinhaltet u.a. eine angemessene Ausgleichszulage für alle aufgrund des Alters nicht verbeamtungsfähigen angestellten Lehrkräfte, um die Nettolücke zwischen Beamt*innen und Angestellten zu schließen. Eine Amtszulage in Höhe von 170 Euro ist dafür zu gering. Die GEW Sachsen wird im Vorfeld künftiger sächsischer Haushaltsplanungen und Gesetzesänderungen für eine Steigerung dieses Betrages eintreten. Sie sieht wegen seiner Zielrichtung keine Veranlassung, diesen auf die Gruppe der Beamt*innen zu übertragen.
  3. Beamt*innen müssen durch die GEW Sachsen ebenso eine starke Vertretung bekommen. Dabei geht es nicht nur um die Thematisierung gewerkschaftlicher Herausforderungen von Beamt*innen, sondern auch darum, Beamt*innen an Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen sowie inhaltliche Angebote für diese Zielgruppe zu erweitern bzw. neue Angebote zu schaffen. Wir reden nicht über sie, sondern mit ihnen. Die Gliederungen und Organe der GEW Sachsen, die auch Beamt*innen vertreten, werden daher aufgefordert, diese aktiv einzubeziehen und – ebenso wie anderen Personen- und Statusgruppen in der GEW Sachsen – gezielte Angebote zu unterbreiten.
  4. In Tarifverhandlungen ist das kollegiale Verhalten der Beamt*innen entscheidend für den gemeinsamen Erfolg, schließlich werden Tarifergebnisse i.d.R. zügig für Beamt*innen übernommen. Daher strebt die GEW Sachsen in entsprechenden Tarifauseinandersetzungen immer eine gemeinsame Strategie für tarifbeschäftigte und verbeamtete Kolleg*innen an. Den Beamt*innen muss verdeutlicht werden, dass ihnen nicht die Rolle eines Streikbrechers zukommt und dass sie das ihnen zur Verfügung stehende Maß an Unterstützungsdemonstrationen und -bekundungen ausschöpfen können. Somit erwächst eine beiderseitige Verantwortung in Tarifrunden, welche die GEW Sachsen ebenso beiderseitig unterstützt.
  5. Ebenso wie tarifliche Erfolge auf Beamt*innen  übertragen werden, setzt sich die GEW Sachsen auf den verschiedenen politischen und tariflichen Ebenen dafür ein, dass Vorteile aus dem Beamtenverhältnis für Tarifbeschäftigte übernommen werden, um Unterschiede beider Statusgruppen abzubauen. Auch dies zielt auf die beiderseitige Kollegialität von Tarifbeschäftigten und Beamt*innen und entsprechende Forderungen müssen ebenso gemeinsam formuliert werden. Dazu gehören bspw. die Unschädlichkeit der Elternzeit bei der Stufenlaufzeit oder die bessere Anerkennung von Vordienstzeiten.
  6. In der DGB-Bezirkskommission für Beamt*innen Sachsens setzt sich die GEW Sachsen weiterhin für die Sensibilisierung der anderen Gewerkschaften für Belange der überwiegend tarifbeschäftigten Lehrer*innen ein. Zugleich wird fortan in der Kommission sowohl auf Verbesserungen für die verbeamteten Kolleg*innen hingewirkt, als auch eine Ausgeglichenheit der Verbesserungen verbeamteter und tarifbeschäftigter Lehrer*innen angestrebt.
  7. Auf die Beibehaltung sowie Senkung der Belastung ALLER Kolleginnen und Kollegen wirkt die GEW Sachsen gerade angesichts der angespannten Personalsituation an sächsischen Schulen mit Nachdruck hin. Notwendige Entlastungen können seitens der Staatsregierung nicht auf Grund des selbst verursachten Personalmangels dauerhaft abgelehnt werden. Dies gefährdet nicht nur die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen, sondern auch die Nachhaltigkeit der Bildungsqualität an sächsischen Schulen. Der Landesvorstand wird beauftragt, in den kommenden Jahren Möglichkeiten zur Entlastung von Lehrkräften zu prüfen und einzufordern. Exemplarisch dafür sind die mindestens vollständige Ausreichung des Ergänzungsbereichs, um z.B. die Gewährung einer Klassenleiterstunde zu ermöglichen, oder die Senkung des Pflichtstundenmaßes der Lehrkräfte. In dem Zuge soll geprüft werden, ob bei der vom Kultusministerium vorhergesagten positiven Entwicklung in einigen Jahren eine neue Altersteilzeitvereinbarung möglich sein könnte. In einem solchen Fall werden wir dann die  Landesregierung zu entsprechenden Tarifverhandlungen auffordern.
  8. Die GEW Sachsen setzt sich weiterhin dafür ein, alle seit vielen Jahren erfolgreich im sächsischen Schuldienst tätigen Lehrkräfte unterhalb der EG 13 in Würdigung ihrer Tätigkeit deutlich in ihrer Eingruppierung anzuheben. Daher fordern wir eine Änderung der Anerkennungspraxis oder Nachbesserungen im Besoldungsgesetz, um diese Ungleichheit trotz gleicher, bewährter Arbeit abzumildern.
  9. Die GEW Sachsen mit ihren Organen und Gliederungen wirkt auf eine Sensibilisierung aller Entscheidungsträger*innen in der Staatsregierung und in den Landtagsfraktionen für die Problematiken, die aus dem Nebeneinander verschiedener Statusgruppen erwachsen, hin und wirbt darüber hinaus für die – abgesehen vom Status - weitestgehende Gleichstellung von verbeamteten und tarifbeschäftigten Lehrer*innen im Sinne eines guten Miteinanders an den Schulen. Bildungserfolg hängt nicht vordergründig vom Faktenwissen der Lehrer*in, ihrer Bezahlung oder gar von deren Beschäftigtenstatus ab. Unstrittig ist jedoch, dass ein gutes Arbeitsklima zwischen den Lehrer*innen in den Schulen die pädagogische Arbeit stark positiv befördert.

Beschluss GT/2019/20 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik