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Hurra, es schneit!

Wer nicht pünktlich zur Arbeit kommt, muss nacharbeiten

Das Schneechaos in einigen Regionen Sachsens hat zu vielen Behinderungen im öffentlichen Straßen- und Nahverkehr geführt. Dies führte zu vielen Verspätungen auf den Arbeitswegen. Dazu tauchte immer wieder die Frage auf, ob Arbeitsausfall, der durch solche Verkehrsbehinderungen entsteht nachgearbeitet werden muss.

Die Rechtslage ist eindeutig:

Findet Unterricht statt und der Kollege/ die Kollegin erreicht den Arbeitsort - aus welchem Grund auch immer - nicht rechtzeitig, muss nachgearbeitet werden.

Das Wegerisiko liegt bei den  Beschäftigten.

Anders verhält es sich, wenn kein Unterricht stattfindet, z. B. wenn  wetterbedingt die Schulen geschlossen bleiben. In diesem Falle muss nicht nachgearbeitet werden.

Sollten Kolleg*innen unmittelbar vom Schneechaos betroffen sein, z. B. durch Schäden am eigenen Haus o.ä., sollten mit den verantwortlichen Standorten des LaSuB unter Hinzuziehung der Personalräte  individuelle Absprachen getroffen werden.