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Verbesserung der Erzieher*innenausbildung in Sachsen

Die GEW Sachsen lehnt alle Überlegungen ab, die darauf abzielen, auf den steigenden Bedarf an pädagogischen Fachkräften mit einem Abbau der Qualität der Erzieher*innenausbildung zu reagieren.
Sie fordert das Landesparlament und die Sächsische Staatsregierung auf, durch ein ganzheitlich ausgelegtes Konzept die Erzieher*innenausbildung zu verbessern und dafür entsprechende Ressourcen zur Verfügung zu stellen sowie geeignete Maßnahmen einzuleiten. Dazu zählen insbesondere:


1. Die Weiterentwicklung der Qualitätsstandards in der Ausbildung
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher ist beizubehalten, so dass die Zuordnung zum DQR-Qualifikationsniveau 6 gewahrt bleibt.
Der Abschluss muss weiterhin bundesweit anerkannt sein und den Einsatz in verschiedenen Einrichtungen des Sozial- und Erziehungsdienstes ermöglichen. Die KMK Rahmenvereinbarung über Fachschulen und Fachakademien (Beschluss der KMK vom 07.11.2002 i. d. F. vom 23.02.2018) ist einzuhalten.
Die Einführung einer Ausbildung zur „Fachkraft für Kindertageseinrichtung“ in Sachsen als Reaktion auf den Fachkräftemangel wird abgelehnt und auch eine duale oder daran angelehnte Ausbildung für Erzieher*innen erfüllt die oben genannten Anforderungen nicht.
Für die Ausbildung an Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft sind einheitliche Qualitätsstandards festzulegen und durch regelmäßige Evaluation zu sichern.


2. Die finanzielle Besserstellung angehender Erzieher*innen
Der Erzieher*innenberuf ist schon mit Beginn der Ausbildung attraktiver zu gestalten. Die Einführung einer angemessenen Ausbildungsvergütung für alle angehenden staatlich anerkannten Erzieher*innen ist dringend geboten. Sie schließt nicht nur eine Gerechtigkeitslücke im Vergleich zu anderen Berufen, sondern erleichtert auch Schüler*innen aus schlechten Einkommensverhältnissen die Entscheidung für den Erzieher*innenberuf.
Bei Inanspruchnahme von BAföG ist bis zur Erreichung der Ausbildungsvergütung eine finanzielle Sicherstellung auch während der Praktika zu gewährleisten.
Für die Fachschüler*innen ist ein elternunabhängiges BAföG zu ermöglichen.
Schüler*innen, die ihre Ausbildung an Schulen in freier Trägerschaft absolvieren, ist das Schulgeld vollständig zu erstatten.


3. Die Stärkung der praktischen Ausbildungsanteile und der Ausbau der Praxisanleitung
Grundsätzlich notwendig sind:

  • die bessere Verzahnung von theoretischer und praktischer Ausbildung unter Beachtung des sächsischen Bildungsplanes,
  • die realitätsnähere Gestaltung der Ausbildung,
  • der Ausbau des schulischen Ausbildungsmoduls „Lernort Praxis“,
  • der Ausbau des Netzes von Praxiseinrichtungen,

Bei berufsbegleitender Ausbildung sind Regelungen zu schaffen, die verhindern,:

  • dass Praktikumsblöcke herausgearbeitet werden müssen und
  • dass vor dem letzten Ausbildungsjahr eine Anrechnung der angehenden Erzieher*innen auf den sächsischen Betreuungsschlüssel erfolgt.

Die Praxisanleitung ist durch folgende Maßnahmen zu stärken:

  • die Zahl der Qualifikationsangebote zu/m Praxisanleiter*innen (PAL) ist zu erhöhen und die mit der Fortbildung verbundenen Kosten sind vollständig zu übernehmen,
  • die mit der Praxisanleitung verbundene Mehrarbeit ist durch Eingruppierung in der S 8b anzuerkennen,
  • PAL sind für die Begleitung der Ausbildung von Fachschüler*innen, Studierenden und Personen, die einer berufsbegleitenden Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher (oder einer nach Sächsischen QualiVO gleichwertigen Ausbildung) nachgehen, von anderen dienstlichen Aufgaben freizustellen; die Aufgabe ist in den Betreuungsschlüssel einzurechnen,
  • es ist zu prüfen, inwieweit geeignete PAL in der schulischen Ausbildung (ohne Lehrbefähigungsnachweis) Praxis unterrichten können.

4. Die Heilpädagogische Zusatzqualifikation (HPZ) in die Ausbildung zu integrieren
Immer mehr Einrichtungen arbeiten inklusiv oder integrativ. Um den damit einhergehenden erhöhten pädagogischen Anforderungen gerecht werden zu können, ist es notwendig, alle zukünftigen Erzieher*innen entsprechend auszubilden. Die derzeit übliche Qualifizierung und damit verbundene Übertragung von Integrationsaufgaben an einzelne Beschäftigte ist zu prüfen und weiterzuentwickeln.


5. Weiterentwicklung der Erzieher*innenausbildung
Um multiprofessionelle Teams zu stärken hält die GEW Sachsen längerfristig an der Möglichkeit einer Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen an Hochschulen fest. Daher unterstützt die GEW Sachsen die Einrichtung von Studiengängen zur Erzieher*innenausbildung an Hochschulen in Sachsen.

Beschluss GT/2019/23 - 3. Bildungspolitik