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Urteil zu Gebühren an der HMT Leipzig

Am 25.10. fand vor dem Verwaltungsgericht Leipzig die Verhandlung zu einer auch von fder GEW unterstützten Klage gegen die Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer an der Hochschule für Musik und Theater 'Mendelssohn Bartholdy' (HMT) Leipzig statt.

Die klagende Studentin bekam Recht, allerdings wegen Formfehler in der Gebührenordnung der Hochschule. Die Frage der Rechtmäßigkeit derartiger Gebühren blieb also offen. Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) und die GEW Sachsen kritisierten dies in einer gemeinsamen Pressemitteilung, in der die Forderung nach einer Novellierung des Säechsischen Hochschulfreiheitsgesetzes bekräftigt wird.