Zum Inhalt springen

Urlaubsplanung und Datenschutz

Nutzung des Schulportals Per Dienstvereinbarung ist ausdrücklich die Freiwilligkeit geregelt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

aufgrund wiederholter Anfragen zur Nutzung des so genannten „Schulportals“ möchten wir noch einmal ausdrücklich auf nachfolgende Punkte verweisen:

Die „Dienstvereinbarung zur dienstlichen Nutzung der Kommunikationsplattform für Schulen, Schulaufsicht und Lehrer“ zwischen dem SMK und dem LHPR vom Mai 2010 regelt in § 5, Ziffer 3 ausdrücklich: 

„Die Nutzung der Kommunikationsplattform durch Beschäftigte [...] ist grundsätzlich freiwillig“

Dies betrifft auch den so genannten „Korruptions-Test“. Dieser ist nur für Schulleiter*innen und stellv. Schulleiter*innen verbindlich.

Darüber hinaus ergeben sich keinerlei Verpflichtungen zur Weiterleitung von Dokumenten (z.B. Urlaubsplänen o.ä.) über diese Plattform. Hier genügt weiterhin die Papierform.

Ihre/ Eure GEW Sachsen

update (31.03.2017): Seit dem 20. März 2017 existiert eine neue Fassung der Dienstvereinbahrung zur Nutzung des Schulportals. Der Link zum Download wurde entsprechend aktualisiert.