Zum Inhalt springen

Unsere Kernforderung: Vor- und Nachbereitungszeit

Seit Beginn der Einführung des Sächsischen Bildungsplans im Jahr 2006 fordert die GEW, dass 20 Prozent der Arbeitszeit für Vor- und Nachbereitung im Sächsischen Kitagesetz festgeschrieben werden.

Kinder,Kleinkinder,Kindergarten,Vorlesen,Zuhören,Erzieherin

Weil dies bisher immer noch nicht erfolgt ist, werden diese Zeiten auch nicht in der Personalberechnung berücksichtigt. Das führt dazu, dass es viele Aufgaben gibt, die im Arbeitsalltag meist nebenher und unter großem zeitlichen Druck erledigt werden müssen.

Diese Mehrbelastungen führen dazu, dass

  • es tagtäglich zu Überlastungssituationen durch Gruppen mit hoher Kinderzahl kommt
  • die Gesundheit der Mitarbeiter*innen stark gefährdet wird
  • Kolleg*innen Mehrarbeitsstunden leisten
  • Qualitätseinbußen in der pädagogischen Arbeit akzeptiert werden müssen und die individuelle Entwicklung des einzelnen Kindes darunter leiden kann
  • die persönliche Unzufriedenheit zunimmt und zum Selbstschutz „Dienst nach Vorschrift“ erfolgt

Die Bildungsgewerkschaft GEW fordert daher weiterhin, dass die Vor- und Nachbereitungszeit von 20 Prozent im SächsKitaG endlich gesetzlich verankert wird.