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Unsere Kernforderung: Ausreichende Fachberatung

Die Qualitätssicherung in Krippe, Kindergarten und Hort ist Bestandteil des SächsKitaG und anderer Rechtsvorschriften. Sie ist – neben Anderem – Aufgabe der Fachberatung und muss von den Trägern in qualifizierter Weise angeboten werden.

Fachberatung ist die Grundlage für Qualitätssicherung in Krippe, Kindergarten und Hort.

Die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans durch die pädagogischen Fachkräfte sowie die dafür notwendige fachliche Begleitung (Qualitätssicherung und -entwicklung) durch die Kolleg*innen der Fachberatung machen gezielte und umfangreiche Qualifikationsmaßnahmen erforderlich.

Der festgelegte Mindestumfang der Fortbildung beträgt jährlich für:

  • Fachberater: 40 Stunden
  • Pädagogische Fachkräfte: 40 Stunden
  • Tagespflegepersonen: 20 Stunden


Bildung muss von den Trägern als Investition in die Zukunft verstanden werden. Denn nur so werden die Beschäftigten und die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen langfristig profitieren.
 

Qualifizierte Fachberatung beinhaltet primär

  • Qualitätssicherung und -entwicklung bei der Umsetzung des Bildungsplans, Anleitung und Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte.
  • Praxistaugliche Aufbereitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und politischer Vorgaben und deren Weitergabe und Vermittlung an die Einrichtungen zur Umsetzung vor Ort.


Die Empfehlung des Landesjugendamtes lautet 20 bis 25 Einrichtungen (unabhängig von deren Größe) pro Fachberater*in. Der Umfang der Aufgaben für Fachberatung ist so nicht realisierbar.

Deshalb fordert die Bildungsgewerkschaft GEW, dass Fachberater*innen nur wenige Einrichtungen - abhängig von deren Größe - betreuen sowie eine spürbare Verbesserung der zur Verfügung gestellten Bildungsangebote hinsichtlich Quantität und Qualität.