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Strategiepapier der GEW Sachsen zu Vor- und Nachbereitungszeiten

Im sächsischen KiTA-Gesetz sollen zukünftig für pädagogische Fachkräfte Zeitanteile für mittelbare pädagogische Tätigkeit bzw. Vor- und Nachbereitungszeit festgeschrieben werden. Die Höhe soll jeweils 20% der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit der Fachkräfte betragen. Mit der, in diesem Jahr fälligen, Verabschiedung des Doppelhaushaltes für die Jahre 2019 und 2020 müssen die Grundlagen geschaffen werden um das Vorhaben schrittweise umzusetzen.

Mit Einführung des Sächsischen Bildungsplanes werden unseren pädagogischen Fachkräften nicht unmittelbar am Kind zu leistende Aufgaben und Tätigkeiten vorgegeben. Gleichzeitig fehlt ein entsprechender Gegenwert in Form von dafür zur Verfügung stehender Arbeitszeit.

Nebenstehend das komplette Strategiepapier als PDF