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Stellungnahme der GEW Sachsen zur Änderung des Sächsischen Kita-Gesetzes

Im Rahmen des vorliegenden Entwurfes des Gesetzes begleitender Regelungen 2019/20 (Haushaltsbegleitgesetz 2019/2020) soll mit Artikel 21 auch das Sächsische Gesetz über Kindertageseinrichtungen geändert werden. Ziel ist die Umsetzung der Ergebnisse des Dialogprozesses zur Erarbeitung eines Qualitätspaktes zur frühkindlichen Bildung.

Als eines der ersten Maßnahmenpakete im Ergebnis des durchgeführten Dialogprozesses steht die Änderung hinsichtlich der erstmaligen gesetzliche Regelung zu mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten (mpT) ab 2019. Mit der Umsetzung im Doppelhaushalt 2019/2020 will der Freistaat damit zusätzlich 75 Millionen Euro in die Verbesserung der Rahmenbedingungen und Qualität der sächsischen Kindertageseinrichtungen investieren.
Wir begrüßen die Umsetzung dieses ersten Teilschrittes ausdrücklich. Offen bleibt jedoch, wie und in welchem Zeitrahmen der Gesetzgeber auch die weiteren Maßnahmen verwirklicht.

Die vollständige Stellungnahme und eine Beispielrechnung in der nebenstehenden PDF