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Sächsisches Personalvertretungsgesetz novelliert

Der Sächsische Landtag hat am 16. Dezember 2015 das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes und anderer Gesetze beschlossen.

Die GEW Sachsen setzt sich seit langem für eine Verbesserung des Personalvertretungsgesetzes ein. Die wichtigsten Positionen für den Hochschulbereich zur Novellierung sind in einem Infoblatt enthalten, das rechts unter „Downloads" zu finden ist. Die seit 1. Januar 2016 geltende Fassung des Gesetzes findet sich hier..