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Volksantrag Gemeinschaftsschule

Sachsen bekommt die Gemeinschaftsschule

Mit dem Koalitionsvertrag haben CDU, Bündnis 90/ Die Grünen und SPD die Einführung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen verabredet. Allerdings sollen mit dem Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen“ Änderungen verabredet werden. Wie sehen diese aus und wie geht es nun weiter?

50.120 Unterschriften auf 12.298 Bögen in 133 Aktenordnern wurden im August 2019 übergeben. Bis Juni 2020 wird der Landtag über die Gemeinschaftsschule entscheiden.

Die Änderungsvorschläge der Koalition, die in einer Ergänzungsvereinbarung zum Koalitionsvertrag festgehalten sind, betreffen im Wesentlichen die Modelle und die Zügigkeit von Gemeinschaftsschulen. Der Volksantrag sah bereits verschiedene Modelle der Gemeinschaftsschule vor. Das Hauptmodell umfasst die Klassenstufen 1 bis 12 und es werden alle Schulabschlüsse angeboten. Die Schulen müssen mindestens zweizügig ab der 1. Klasse sein, in ländlichen Raum (außerhalb von Oberzentren) ist Einzügigkeit möglich. Daneben können auch Gemeinschaftsschulen mit den Klassenstufen 5 bis 12, 1 bis 10 und 5 bis 10 eingerichtet werden, wenn jeweils mit Grundschulen bzw. einem (beruflichen) Gymnasium eine Kooperation eingegangen wird, sodass abgesichert wird, dass die Schülerinnen und Schüler zusammen wechseln. In Gemeinschaftsschulen oder beim Wechsel auf eine Gemeinschaftsschule bedarf es keiner Bildungsempfehlung.

Die Ergänzungsvereinbarung zum Koalitionsvertrag sieht nun drei der vier vom Volksantrag beschriebenen Modelle vor: Zum einen die Gemeinschaftsschule von Klasse 1 bis 12 sowie von Klasse 5 bis 12 in Kooperation mit Grundschulen. Ab der 5. Klassenstufe müssen die Gemeinschaftsschulen mindestens vierzügig sein. Im ländlichen Raum (außerhalb von Oberzentren) können sie abweichend über drei Jahre auch dreizügig sein. Zum anderen soll nach Meinung der Koalition mit der „Oberschule+“ ein drittes Modell von Klasse 1 bis 10 möglich sein. Was die Oberschule+ ist, erklärt die Ergänzungsvereinbarung:

„Für Schulstandorte im ländlichen Raum werden Oberschulen mit besonderem pädagogischen Profil ‚Längeres gemeinsames Lernen‘ („Oberschule+“) ermöglicht. „Oberschulen+“ bestehen aus Oberschulen mit verbundener Grundschule und ermöglichen so das gemeinsame Lernen von Klassenstufe 1 bis 10. Sie verfügen über eine gemeinsame Schulleitung und ein gemeinsames Lehrerkollegium. Nach ihrem pädagogischen Konzept bieten die „Oberschulen+“ sowohl von der Differenzierung abweichende als auch ergänzende Bildungsinhalte zur Erleichterung des Übergangs an ein Gymnasium an. Sie ermöglichen den Erwerb eines Realschulabschlusses. Der Erwerb der Hochschulreife ist über den anschließenden Besuch eines Gymnasiums oder eines beruflichen Gymnasiums möglich. In „Oberschulen+“ oder beim Wechsel auf eine „Oberschule+“ bedarf es keiner Bildungsempfehlung.“

Diese Änderungsvorschläge der Koalition rütteln zunächst nicht am Grundgedanken, auf den auch wir als GEW Sachsen beim Volksantrag gepocht haben: Die Gemeinschaftsschule soll als zusätzliche Schulart eingeführt werden, die möglich ist, wenn alle vor Ort – Eltern, Schüler*innen, Lehrkräfte und Schulträger – dies wollen. Dies wird sowohl über den Beschluss der Schulkonferenz und der Lehrerkonferenz sowie der Zustimmung des Schulträgers abgesichert.

Zugleich wird die Einführung von Gemeinschaftsschulen durch die höhere Zügigkeit und die räumliche Einschränkung des Modells von 1. bis 10. Klasse deutlich erschwert. Warum ist der Vorschlag der Koalition dennoch ein tragbarer Kompromiss? Auch wenn die Hürden zur Einrichtung von Gemeinschaftsschulen nun höher sein sollen, ist für uns entscheidend, dass eingerichtete Gemeinschaftsschulen inhaltlich und qualitativ so arbeiten können, wie im Bündnis besprochen:

  • regulär keine Bildungsempfehlung, da die Schüler*innen nach der 4. Klasse nicht getrennt werden,
  • gemeinsamer Bildungsgang über die 4. Klasse hinaus und vorwiegend binnendifferenzierte Unterrichtung,
  • die Schüler*innen können trotz gemeinsamen Bildungsgang den Haupt-, Realschulabschluss und das Abitur ablegen,
  • der Unterricht kann nach Klassen-stufen getrennt oder jahrgangs- bzw. klassenübergreifend erfolgen.

Bereits zum Jahresbeginn, voraussichtlich Ende Januar, wird es eine 1. Lesung des Volksantrages im Landtag geben. Anschließend wird der Gesetzentwurf im Schulausschuss beraten, um spätestens im Juni die 2. Lesung und einen Beschluss des Landtages herbeizuführen. Während das gesetzliche Verfahren auf den Weg gebracht wird, nimmt das Bündnis bereits Schulen und Regionen in den Blick, für welche die Gemeinschaftsschule eine sinnvolle Option ist.

Interessierte Schulen können sich gern per E-Mail an das Bündnis wenden:
kontakt(at)gemeinschaftsschule-in-sachsen(dot)de


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