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Personalräte

Recht ist nicht (immer) gerecht

Diese Erkenntnis ist nicht neu und trifft auf viele Momente im Leben zu. Wir beziehen uns hier auf die Einstellungs-, Beschäftigungsverhältnis- und Vergütungspraxis in der Unterrichtsversorgung im Schulbereich des Freistaates Sachsens.

Als Mitglieder des Lehrer-Bezirkspersonalrates am Standort Leipzig haben wir in den letzten Monaten viel getan und gekämpft, um die ungleiche und z. T. ungerechte Vergütung von Kolleginnen und Kollegen in der Unterrichtsversorgung zu verhindern.

Der Regierungsbezirk Leipzig und insbesondere die Stadt Leipzig sind begehrte Arbeitsorte. Viele Lehramtsabsolventen bewerben sich hier.
Es gibt auch einen hohen Bedarf an Lehrkräften in der Stadt und in den ländlichen Gebieten.
Die im Einstellungsverfahren zum Schuljahr 2020/21 vom SMK zur Verfügung gestellten 288 Stellen konnten mit 316 Bewerbern im Angestellten- oder Beamtenverhältnis besetzt werden. Dazu gehören auch 19 Seiteneinsteiger*innen an allen Schularten außer den Grundschulen.

Auch wenn diese Zahlen sehr gut aussehen – alle Stellen konnten besetzt werden (im Gegensatz zu anderen Standorten des LaSuB) – dürfen sie über eins nicht hinwegtäuschen:

Sie reichen bei weitem nicht zur regulären Versorgung der Schulen mit Lehrkräften aus!
Es werden durch den Freistaat zu wenig Stellen ausgereicht.

Was ist die Konsequenz? In begrenztem Umfang Einstellungen im Rahmen der Unterrichts­versorgung neben planmäßigen Kürzungen und Ausfall von Unterricht im Grundbereich an allen Schularten.
Im Rahmen der Unterrichtsversorgung werden nun z. B. Lehrkräfte mit einer vollständigen Ausbildung für ein Lehramt eingestellt, die bisher keine Stelle im Standort Leipzig erhalten haben, es werden ehemalige berentete Lehrkräfte eingestellt, ebenso Bewerber mit dem ersten Staatsexamen für ein Lehramt, Bewerber auf dem Weg zum ersten Staatsexamen, Referendare, die bis zu fünf Stunden pro Woche zusätzlich unterrichten dürfen und auch Seiteneinsteiger in Bedarfsfächern wie den MINT-Fächern oder Kunsterziehung.

Und nun kommt der „Betrug“ an einem Teil dieser Helfer in der Not.
Sie erhalten zur Vergütung einen Vertrag nach BGB unter Bezug auf das SGB IV, da sie entweder nur kurzfristig unterrichten können, wollen, dürfen oder „zu wenig“ Stunden unterrichten oder schon ein eigenes Einkommen haben wie z. B. Referendare oder Rentner*innen. Auf dieser Basis ist das Entgelt viel niedriger als auf der Basis eines Arbeitsvertrages nach dem TV-L, den der andere Teil erhält, auf den die genannten Voraussetzungen nicht zutreffen.

Die Vergütung nach den BGB-Verträgen ist vom SMK/SMF willkürlich mit einem Stundensatz nach der Mehrarbeitsverordnung festgelegt worden. Er ist wesentlich niedriger als die Lehrtätigkeit der Angestellten nach TV-L und der Beamten.
Sie erhalten auch nicht wie diese Vergütung in den Ferien, keine anteilige Jahressonderzahlung, keine Vergütung im Krankheitsfall. Nach dem Motto: Sind wir doch froh, dass es nicht nur der Mindestlohn ist.

Was ist dem Freistaat seine Bildung wirklich wert?
Und was haben wir als Lehrer-Bezirkspersonalräte getan?

Wir haben viele Klärungsversuche zur unterschiedlichen Gestaltung der Unterrichtsversorgungs­verträge im Gegensatz zu den vergangenen Jahren unternommen. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass eine Einigung zur gleichwertigen Vergütung nach dem Grundsatz „Gleiche Arbeit – Gleicher Lohn“ wieder einmal nicht gewollt ist.

Wir sind neben der Personalratstätigkeit auch Lehrkräfte an Schulen und wissen, wie groß der Bedarf an den Schulen ist, weil die Einstellungen nicht ausreichen.

Deshalb behandelt der Lehrer-Bezirkspersonalrat dringende Maßnahmen auch dringlich und schöpft in der Regel seine gesetzliche Frist von 20 Arbeitstagen bei weitem nicht aus. Die Örtlichen Personalräte werden zeitnah informiert, oft auch durch direkte Hinweise an die Schulen, um die Verfahren zu beschleunigen und Rückmeldezeiten zu reduzieren.
In begründeten Fällen haben wir Sofortvollzüge akzeptiert und die Lehrkräfte konnten nach Unterzeichnung ihrer Arbeitsverträge im LaSuB sofort an der Schule tätig werden.

Welche Forderungen ergeben sich für uns als GEW?

Auf jeden Fall weiterhin die Forderungen nach mehr Stellen für Einstellungen im Jahr 2021 auf Basis der tatsächlichen Bedarfe, die sich auch in den nachträglichen Einstellungen innerhalb der Unterrichtsversorgung in den einzelnen Schularten, Gebieten, Städten abbilden.
Dabei ist auch der erhöhte Bedarf auf Grund der Pandemiebedingungen einzubeziehen.

Nicht zu vergessen ist auch die Forderung nach gleicher Vergütung für gleichwertige Arbeit im Rahmen der Unterrichtsversorgung.

Susi Könning, Ines Hartmann
Bezirkspersonalrat Leipzig

Kontakt
Bezirksverband Leipzig
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-470
Fax:  0341 4947-471