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Schule

Positionen der GEW Sachsen zum Abitur 2021

Es ist grundsätzlich festzustellen, dass der diesjährige Abiturjahrgang 2021 sehr viel weniger Präsenzunterrichtszeit als alle vorherigen Abschlussjahrgänge und entsprechend schwierigere Bedingungen in diesem und dem letzten Schuljahr hatte.

Foto: pixabay.com / CC0

Dem sollte eindeutiger in konkreten, differenzierten Möglichkeiten des Ablegens der Prüfungen und der Erteilung eines bundesweit anerkannten Abschlusses Rechnung getragen werden.
Es muss dafür gesorgt werden, dass keiner Schülerin und keinem Schüler aus der derzeitigen Situation ein Nachteil erwächst und dass eine Überbelastung der entsprechenden Lehrerschaft (Schulleitungen und prüfende Lehrkräfte) verhindert wird.

1. Prüfungen müssen nicht als zwingende Voraussetzungen für Abschlüsse gesehen werden. Es muss bei Verschärfung der Pandemielage und damit maßgeblicher Beeinträchtigung des Präsenzunterrichtes und der Prüfungsvorbereitung für diesen Fall ein Konzept vorliegen. Der KMK-Beschluss vom 21.01.2021 fordert dies und lässt dies zu!

Zudem sind zwei Drittel der Leistungen durch die Qualifikationsphase bereits erbracht. Die Notenabweichungen zu den Prüfungsergebnissen betragen erfahrungsgemäß 0,5 Notenpunkte zum Gesamtdurchschnitt. Außerdem führt die Situation sowohl innerhalb Sachsens aber auch unter den Ländern zu extrem ungleichen Bedingungen.

Um die Zulassung zur Prüfung vor Ablegen der Prüfung zu ermöglichen, schlagen wir vor, anstelle der 12/2 eines der vorherigen Kurshalbjahre doppelt in die Berechnung einbringen zu können. Dies ist ebenfalls nötig durch unsere avisierte Verlegung der Prüfungen nach hinten, weil hier die Erbringung von Leistungen in Nicht-Prüfungsfächern wie vorgeschlagen im Anschluss an die Abiturprüfungen kaum möglich ist. 

2. Der offizielle Termin des Prüfungsbeginns sollte auf das Datum des ersten Nachtermins verlegt werden. Die Eröffnung eines Nachtermins im September sollte in Betracht gezogen werden.
Bei Nichtbestehen der Prüfung darf diese auf jeden Fall wiederholt werden.
Der vorgesehene Zeitraum für das Ablegen der mündlichen Prüfungen wird dementsprechend ebenfalls nach hinten geschoben.

Die Begründung liegt in den mehrwöchigen Schulschließungen im Frühjahr 2020 sowie dem Hybridunterricht in der Folgezeit, Quarantäneschulschließungen bzw. Unterrichtsbesuchsbeeinträchtigungen von September bis Dezember, Schulschließungen und Fernunterricht im Dezember 2020 bis einschließlich 18.01.2021, möglichen Coronaerkrankungen von Schüler*innen und der teils sehr herausfordernden familiären Situation vor allem von sozial benachteiligten Schüler*innen.

Die Auswahlmöglichkeiten für Schulen und Schüler*innen bei den Prüfungsthemen sind zu vergrößern. Dies muss geschehen, um den Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, das zu zeigen, was sie auch erarbeiten konnten.

Wir begrüßen die Zweitkorrektur am eigenen Haus ebenso wie die Verlängerung der Arbeitszeit für die Abiturientinnen und Abiturienten. Den korrigierenden Fachlehrer*innen sollten mehr Spielräume für die Korrektur unabhängig vom Erwartungsbild eingeräumt werden.

3. Um Chancengleichheit zu gewähren reichen die im Frühsommer 2020 verordneten inhaltlichen Modifizierungen der Lehrpläne bzw. Stoffcurricula nicht aus.
Es sollten in den Fächern, wo das möglich ist, markante inhaltliche Streichungen für das Kurshalbjahr 12/2 vorgenommen bzw. Inhalte/ Stoffgebiete völlig aus dem Prüfungskanon herausgenommen werden, um den Schüler*innen eine nachhaltige methodische und inhaltliche Vorbereitung auf die Prüfungen zu ermöglichen.

4. Die Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen sind nach unserer Auffassung keine ausreichenden Schutzmaßnahmen. Menschen aus Risikogruppen, Ältere; Menschen mit Angehörigen aus Risikogruppen wird die Durchführung der Prüfungen vor Ort zugemutet, dies bedarf der besonderen Fürsorge und Rücksprache vor dem jeweiligen Einsatz durch die Schulleitungen. 

Für das anstehende Abitur muss gewährleistet werden, dass nur diejenigen Lerninhalte Prüfungsgegenstand sind, die auch vermittelt wurden. Ebenso beachtet das Papier, dass die Entwicklung der Pandemie schwer vorherzusehen ist – auch wenn die Verfasser*innen das Beste bezüglich Abschwächung der Infektionen hoffen.

Diesem Grundsatz dienen die unter 1. bis 4. eingebrachten Forderungen.

Für den Abiturjahrgang 2022 müssen jetzt bzw. zeitnah Konzepte erarbeitet werden, um klare Perspektiven und Schwerpunktsetzungen für Schüler*innen und Lehrer*innen sowie die Schulleitungen zu ermöglichen.
 

Angelika Haase (Sprecherin)
Katrin Killenberg


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