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Personalrat

Personalratsarbeit in Zeiten von Corona und „Lockdown“

Einige wenige Einblicke in die aktuelle Arbeit des Personalrates Stadtverwaltung Leipzig – verantwortlich für rund 8.000 Kolleginnen und Kollegen unterschiedlichster Berufsgruppen.

Die Personalräte vor Ort sind neben Schwerbehindertenvertretungen und Gleichstellungsbeauftragten die Interessenvertretungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Und als solche die wichtigsten Beobachter, Prüfer und Partner der Dienststellen, wenn es um die vielfältigen Angelegenheiten der Mitbestimmung, wie z. B. Beginn und Ende von Arbeitsverhältnissen, von Eingruppierungen, die Aufstellung von Dienst-, Einsatz- und Urlaubsplänen, die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und vieles mehr geht. Schon in normalen Zeiten müssen den Arbeitgebern oft genug gelbe oder rote Karten gezeigt werden, wenn diese die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regeln nicht einhalten bzw. einseitig zu ihren Gunsten auslegen.

Jetzt, nach den wenigen Wochen Leben mit dem Covid19-Virus steht fest: Personalräte sind unverzichtbar, notwendig und in Krisenzeiten wichtiger denn je!

Mit Beginn, der durch Bund und Länder zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beschlossenen Maßnahmen, war der Informations- und Beratungsbedarf der Mitarbeitenden riesig; die Telefonanschlüsse im Personalrat der Stadtverwaltung Leipzig glühten fast wortwörtlich.
Die Personalvertretung war in dieser besonderen Situation von Beginn an Teil der Steuerungsgruppe die – anfänglich täglich am Tisch des OBM tagend – die Lage aktuell bewertet und Maßnahmen beschlossen hat.

Wo wir früher als Interessenvertreter oft genau diese frühe Einbeziehung in Entscheidungsprozesse vergeblich gefordert haben, hat jetzt die Pandemiekrise etwas Positives bewirkt.
Es konnten deshalb notwendige Anpassungen an bestehenden, betrieblichen Regelungen zügig vollzogen werden. Mit dem Resultat, dass für die Arbeitssituation der Mitarbeitenden schnell rechtlich sichere, dem Abstandsgebot gerecht werdende und trotzdem praktikable Lösungen ermöglicht wurden.
So wurde u. a. der Rahmen unserer DV zur Arbeitszeitgestaltung erweitert und somit die Grundlagen für das mobile Arbeiten von zu Hause für einen Großteil der Beschäftigten geschaffen. Durch die Festlegung, die Betreuung der Kinder in den Kindertageseinrichtungen nur unter den definierten Bedingungen des Notbetriebes durchzuführen, fiel von einem auf den anderen Tag die Hauptaufgabe für einen Großteil der Erzieher*innen weg.

Die Frage Wie die plötzlich zur Verfügung stehende Zeit nutzen? beschäftigte einen Teil unserer pädagogischen Fachkräfte. Die Chance, sie für all die Dinge zu verwenden, für die die Kolleginnen und Kollegen im normalen Regelbetrieb kaum oder keine Zeit haben, wurde hier und da nicht gleich erkannt. Da war der Personalrat in doppelter Funktion gefordert: Aufklärung und Beratung der MA erfolgten parallel zu notwendigen Abstimmungen mit der Dienststelle und dem betroffenen Fachamt. Am Ende hatten wir ein Ergebnis: Der Gruppe der Erzieher*innen konnte durch die Intervention des Personalrates ebenfalls das zeitweise Arbeiten von zu Hause aus ermöglicht werden.

Ich will an die Tatsache erinnern, dass sich gerade zu Beginn der Ausnahmesituation die tägliche Lage, auf eine sehr dynamische und bis dahin nicht gewohnte Weise, veränderte.
Was gestern noch galt und ausreichend war, musste am nächsten Tag überdacht und angepasst werden. Auch darauf gilt es bis heute seitens der Interessenvertretung immer wieder zu reagieren, um den Kolleginnen und Kollegen verlässlich Auskunft erteilen zu können. Dazu mussten und müssen wir Informationen aus unzähligen E-Mails und anderen Dokumenten und Quellen zusammentragen, lesen und verstehen.
Beispielsweise gewährte die Stadt Leipzig schnell und unkompliziert den betroffenen MA bis zu 10 Tage Freistellung von der Arbeit, bei Fortzahlung des Gehalts, für die Betreuung der eigenen Kinder. Als diese übertarifliche Leistung dann durch eine neue gesetzliche Regelung zur Kinderbetreuung (67 % des Nettogehaltes) abgelöst wurde, schlugen die innerbetrieblichen Wellen sehr hoch.

Mein bisheriges Fazit:
In einer Ausnahmesituation wie dieser sind Menschen verunsichert, haben Angst um ihre Familie, um ihre Gesundheit und um ihre Arbeit. Plötzlich schließen Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und Schulen, es gibt die verschiedensten Kontaktsperren … Menschen suchen deshalb nach Rat und Informationen, sie nehmen vieles von dem was sie aufnehmen für wahr und manche hinterfragen wenig.

Für alle Fragen im weiten Sinne des Arbeitsalltages wollen wir als Eure Interessenvertreter der Ansprechpartner an erster Stelle sein. Informieren, Aufklären, Falsches Richtig-stellen und Lösungen anbieten, weit über das sonst „normale“ Maß hinaus – das kennzeichnet die Arbeit der Personalräte mit GEW-Ausweis nicht nur in Zeiten von Corona und „Lockdown“.

Nachtrag vom 9. Mai 2020:
Einen Tag nachdem der Staatsminister für Kultus, Christian Piwarz, in seiner Presseerklärung die weitere Öffnung für Kindertageseinrichtungen und Schulen zum 18.05.2020 verkündet hat, muss ich meinen Artikel erweitern und aktualisieren.
Unter Einbeziehung einer sogenannten Ad-hoc-Arbeitsgruppe des Sächsischen Ministeriums für Kultus (SMK) wurde dazu ein begleitendes Konzept und entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet. Auf eine fachliche Bewertung des Konzeptes verzichte ich an dieser Stelle bewusst. Aber, dass dem Expertengremium kein/ keine Expert*in aus der Praxis, eben so wenig ein/ eine Interessenvertreter*in der Beschäftigten angehörte, stößt nicht nur in der GEW und bei mir auf absolutes Unverständnis!

Es steht leider deshalb zu befürchten, dass mit Beginn der neuen Woche (wieder) die Telefonleitungen im Personalrat heiß laufen werden …

Astrid Axmann
stellv. Vorsitzende der GEW Sachsen
Mitglied des Personalrates
Stadtverwaltung Leipzig

Kontakt
Astrid Axmann
Stellv. Landesvorsitzende Jugendhilfe und Sozialarbeit
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Mobil:  0172 4726706