Enthalten sind u.a. die Regelungen zur Übertragung des Tarifergebnisses für den Bereich des TV-L auf die sächsischen Beamtinnen und Beamten sowie die Neuregelung der Professorenbesoldung. Die GEW Sachsen hatte zum ersten Entwurf hierzu im Rahmen der Verbändeanhoerung Stellung genommen.
