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Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts in Sachsen

Am 18.6. stellte die Sächsische Staatsregierung ihren Gesetzentwurf zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen vor.

Enthalten sind u.a. die Regelungen zur Übertragung des Tarifergebnisses für den Bereich des TV-L auf die sächsischen Beamtinnen und Beamten sowie die Neuregelung der Professorenbesoldung. Die GEW Sachsen hatte zum ersten Entwurf hierzu im Rahmen der Verbändeanhoerung Stellung genommen.