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KitaGesetz

Mitgliederinfo zu Änderungen im KitaGesetz

An alle Mitglieder im Bereich Jugendhilfe/Sozialarbeit

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicher habt Ihr in den zurückliegenden Wochen die vielfältigen Aktivitäten unterschiedlichster Akteure hinsichtlich der Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen verfolgt. Erinnern möchte ich u.a. an die Umfrage des Sächsischen Kultusministeriums im Frühjahr, Anhörungen im Landtag oder die sachsenweiten Aktionen zum Weltkindertag; jeweils mit unserer aktiven Teilnahme.

Die GEW Sachsen veröffentlichte Ihr Strategiepapier oder entsprechende Statements und Pressemitteilungen zum Thema. Heute möchte ich euch ein Schreiben zur Kenntnis geben, welches an die vier Fraktionen im sächsischen Landtag (CDU, SPD, Die LINKE und BÜNDNIS 90/ Die Grüne) verschickt wurde.

Die Fraktionen befassen sich derzeit u.a. mit dem Entwurf zur Gesetzesänderung. Wir werden bis zuletzt nicht in unseren Bemühungen nachlassen eine, für die pädagogischen Fachkräfte akzeptable, gesetzliche Regelung herbeizuführen.

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende...

 

in Kürze entscheiden Sie im Rahmen des Haushaltbegleitgesetzes 2019/2020 über eine Änderung des Sächsischen Gesetzes über Kindertageseinrichtungen.

Vorgesehen ist erstmalig eine Norm, die es pädagogischen Fachkräften ermöglichen soll, innerhalb der Arbeitszeit mittelbare pädagogische Tätigkeiten zu erledigen. Die GEW Sachsen hält eine solche Regelung nicht nur für die Beschäftigten für nötig. Auch die Umsetzung des Sächsischen Bildungsplans macht sie erforderlich.

Dass die jetzt vorgesehenen Verbesserungen nur ein erster Schritt sein können, haben Träger, Eltern und auch Gewerkschaften am 20.09.2018 im Rahmen von Aktionen zum Weltkindertag signalisiert. Auch nach Auffassung der GEW Sachsen muss der Prozess der Qualitätsentwicklung der Kindertagesstätten weitergehen.

Unabhängig davon möchten wir Sie heute noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass die vorgesehenen ersten Verbesserungen ihre Wirkung verfehlen werden, wenn der vorliegende Gesetzentwurf unverändert beschlossen wird.

Wichtig ist aus unserer Sicht, dass Beschäftigte - unabhängig von ihrem Beschäftigungsumfang und landesweit einheitlich - Zeit für all die Aufgaben haben, die ihnen neben der direkten Bildung abverlangt werden und die für die Unterstützung der Entwicklung der Kinder zwingend notwendig sind.

Das Recht von Eltern und Kindern auf gleiche Bildungschancen erfordert aus unserer Sicht zwingend eine einheitliche und bindende Regelung. Der jetzige Vorschlag würde es Trägern allerdings ermöglichen, sehr unterschiedlich festzulegen, wieviel Zeit für mittelbare pädagogische Tätigkeit der einzelnen pädagogischen Fachkraft tatsächlich zugestanden wird.

Angesichts der hohen Teilzeitquote ist schon wegen der Praktikabilität die Abgeltung der mittelbaren pädagogischen Tätigkeit eindeutig klarzustellen. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf unseren Vorschlag hin, der im ersten Verbesserungsschritt von einem festgelegten Sockel für alle Fachkräfte ausgeht.

Dem würde mit der von uns vorgeschlagenen Neuformulierung im o.g. Gesetz „Jede pädagogische Fachkraft erhält eine Stunde für mittelbare pädagogische Tätigkeit. Ab einem Beschäftigungsumfang von 0,75 VzÄ erhöht sich diese Zeit um eine weitere Stunde“ Rechnung getragen.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach den Fortschritten beim Personalschlüssel soll nun ein weiterer Verbesserungsschritt getan werden. Das begrüßen wir sehr. Wir bitten Sie aber, dafür Sorge zu tragen, dass diese Verbesserung nun auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt und so als Signal der Anerkennung und Motivation wahrgenommen werden kann. Bei dem bundesweit existierenden Mangel an Erzieher*innen könnte Sachsen mit einer eindeutigen Regelung und der Bereitschaft, den Prozess der Qualitätsentwicklung fortzusetzen, ein attraktiver Ort für junge pädagogische Fachkräfte werden.

 

Ich bitten Sie, unsere Vorschläge gründlich zu prüfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

Ursula-Marlen Kruse                                            
Landesvorsitzende

 

Astrid Axmann
stellv. Landesvorsitzende Bereich Jugendhilfe/Sozialarbeit

Erzieherin in der Kita: Qualifizierte Arbeit ist unverzichtbar. (Foto: GEW)