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Mißstände bei Beschäftigung von Studierenden beseitigen!

m Mai 2014 veröffentlichten der Studentenrat der TU Dresden und die DGB Jugend Sachsen die Ergebnisse einer gemeinsamen Untersuchung zu den Arbeitsbedingungen von Studentischen Hilfskräften (SHK) an der TU Dresden.

Dabei wurden erhebliche Defizite etwa beim pünktlichen Vertragsabschluß oder bei der Kenntnis über grundlegende Rechte wie Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall deutlich. Nicht wenige der Befragten werden entgegen der Rechtslage auch oder gar ausschließlich zu Aufgaben in der Verwaltung eingesetzt. Die GEW Sachsen erinnerte u.a. an die Forderung nach Aufnahme der studentischen Hilfskräfte in den Tarifvertrag der Länder (siehe Pressemitteilung unter „Downloads"). Unter Hinweis auf die am 14.5.2014 von der Hochschulrektorenkonferenz verabschiedete Empfehlung zur verbesserten Förderung von Nachwuchswissenschaftlern forderte die GEW gleichzeitig Politik und Hoschulen auf, endlich zu handeln.