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Mehrarbeitsunterricht und Entlastung

Information der GEW-Fraktion im Lehrer-Hauptpersonalrat Das SMK hat dem LHPR im August die geänderte Verwaltungsvorschrift über die Erteilung von Mehrarbeitsunterricht an öffentlichen Schulen im Freistaat Sachsen (VwV MAU) vorgelegt. In der Erörterung hat die GEW-Fraktion sich mit großem Engagement für die Arbeitsbedingungen der Lehrer*innen eingesetzt.

Die Ausgangssituation:
2016 standen (statistisch) ca. 2.000 Lehrkräfte wegen eigener Krankheit, Krankheit des Kindes/der Kinder oder aus sonstigen Gründen dauerhaft nicht zur Verfügung. Alle vorliegenden Daten lassen eine weitere Steigerung der gesundheitsbedingten Ausfalltage - insbesondere durch zunehmende Langzeiterkrankungen erwarten. Eine Entlastung der Lehrkräfte ist schon aus diesen Gründen dringend erforderlich.

Zum 01.08.2017 wurde der Einstellungsbedarf zu 52 % durch sog. Seiteneinsteiger*innen gedeckt. Der überwiegende Teil dieser Beschäftigten steht während der dreimonatigen Einstiegsfortbildung nicht für den Unterricht zur Verfügung.

Mehrere hundert Seiteneinsteiger*innen werden im Verlaufe des Jahres außerdem an einer berufsbegleitenden Weiterbildung teilnehmen. Sie müssen deshalb ihren Beschäftigungsumfang absenken und können zwei Tage in der Woche nicht in den Schulen anwesend sein.

Das SMK wird zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres erneut zahlreiche Seiteneinsteiger*innen einstellen, die zunächst eine Einstiegsfortbildung mit den schon genannten Folgen für die Deckung der Unterrichtsversorgung absolvieren werden.

Die Zuweisung des sog. Ergänzungsbereiches belegt, dass es dem SMK nicht möglich ist, eine Vertretungsreserve vorzuhalten, die den zu erwartenden Ausfällen von Lehrkräften auch nur ansatzweise entspricht.

Unsere Auffassung zu Mehrarbeit:

  • Bevor es zur Anordnung von Mehrarbeit kommt, hat das SMK zunächst für eine ausreichende Lehrerversorgung zu sorgen.
  • Die Unterversorgung stellt keine unvorhersehbare akute Notlage dar, die die Anordnung von Mehrarbeit begründen könnte. Lediglich wenn Situationen entstehen, die sich vom normalen Schulablauf unterscheiden, ist die Anordnung von Mehrarbeit überhaupt gerechtfertigt.
  • Mehrarbeit kann außerdem nur vorübergehend angeordnet werden.

Die GEW-Fraktion hat das SMK aufgefordert:

- auszuschließen, dass Lehrkräften über einen längeren Zeitraum Mehrarbeit angeordnet wird, um so Lücken in der Lehrerversorgung zu schließen,

- für Lehrkräfte an BSZ eindeutige Regelungen dadurch zu schaffen, dass vor Schuljahresbeginn die Lehrauftragsverteilung - insbesondere für Lehrer*innen im Blockunterricht - fixiert wird,

- klarzustellen, dass Lehrkräfte Überstunden ablehnen können z.B.

  • wegen akuter gesundheitlicher Einschränkungen,
  • nach einer Erkrankung,
  • wegen der Pflege von Angehörigen,
  • wegen eines Kindes unter 18 Jahren oder
  • wegen aktuell erhöhter dienstlicher Verpflichtungen

    - eindeutige Hinweise zur Anweisung von Mehrarbeit in die VwV MAU aufzunehmen für
  • Schwangere und stillende Mütter,
  • Schwerbehinderte und Gleichgestellte sowie
  • Teilzeitbeschäftigte. 

– für den Regelfall den Zeitraum der Vorankündigung von Mehrarbeitsstunden festzulegen,

- die Zahl der Überstunden in der Woche/ im Monat zu begrenzen, so dass die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitszeit nicht dauerhaft überschritten wird,

- im Rahmen seiner Fürsorgepflicht negative gesundheitliche Folgen für die Beschäftigten auszuschließen,

- Transparenz über die jeweilige Höhe der Mehrarbeitsvergütung für die Kolleginnen und Kollegen herzustellen.

Das SMK hat zugesichert die Forderungen der GEW-Fraktion zu prüfen.
Über die Ergebnisse dieser Prüfung werden wir zeitnah informieren.

Statt den Lehrer*innen in größerem Umfang Mehrarbeit zuzumuten, sind endlich die im Maßnahmenpaket festgelegten Entlastungen zu realisieren. Die GEW Fraktion hat im Gegenzug zahlreiche Vorschläge unterbreitet. An der Durchsetzung dieser werden wir weiterarbeiten.