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Mehr Freiheit zum Sparen?

Hochschulentwicklungsplan und Entwurf für -freiheitsgesetz

Am 20. Dezember 2011 wurden nach langwierigen internen Debatten von der Sächsischen Staatsregierung der Sächsische Hochschulentwicklungsplan 2020 beschlossen und unter dem Titel „Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz" die seit langem angekündigte Novelle des Sächsischen Hochschulgesetzes zur Verbändeanhörung freigegeben. Die GEW Sachsen setzte sich mit beiden Papieren intensiv und kritisch auseinander. In einer ersten Stellungnahme äußerte der stellvertretende Landesvorsitzende Marco Unger große Besorgnis - siehe die Pressemitteilung unter „Downloads“. Am 1. Februar 2012 nahm die GEW Sachsen im Rahmen der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung Stellung - siehe ebenfalls unter „Downloads". Neben einigen positiven Aspekten (z.B. Gleichstellung von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen beim Zugang zur Promotion, Berücksichtigung einer Mitarbeit in Studienkommissionen bei der Festsetzung der Regelstudienzeit) gab es aus Sicht der GEW deutliche Kritik an einigen Vorhaben (z.B. weitere Einschränkung der Kompetenzen des Senates, Verpflichtung zu Lehre ohne Anspruch auf Vergütung für einige Personengruppen, Einführung von Studiengebühren fuer Langzeitstudierende und Möglichkeit hierzu für Studierende aus Nicht-EU-Staaten). Alle eingegangenen Stellungnahmen sind hier zu finden.