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Hochschulen und Studienakademien

Lösungsvorschläge der GEW zu aktuellen Problemen

Auch die Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind aktuell vor neue Herausforderungen gestellt. Die GEW Sachsen hat gegenüber dem SMWK auf aktuelle Probleme von Studierenden und Beschäftigten aufmerksam gemacht und Lösungsvorschläge unterbreitet.

Um auf die aktuelle Situation von Studierenden und Hochschulbeschäftigten aufmerksam zu machen und zu Lösungen beizutragen, hat sich die GEW mit einem Schreiben an den Wissenschaftsminister gewandt und dabei die folgenden Vorschläge unterbreitet.

1. Den Studierenden an den sächsischen Hochschulen und Studienakademien dürfen für ihr Studium keine Nachteile durch die erfolgte Schließung der Einrichtungen den verspäteten Start des Sommersemesters 2020 entstehen. Hierzu schlägt die GEW Sachsen vor:

  • Nichtanrechnung des Sommersemesters 2020 auf die Regelstudienzeit;
  • auf Antrag unkomplizierte Gewährung eines Urlaubssemesters;
  • Aussetzung möglichst aller Studiengebühren, mindestens aber der Gebühren für Langzeitstudierende und Studierende aus Nicht-EU-Ländern;
  • Nichtanwendung der Regelungen zu Wiederholungsprüfungen auf nicht bestandene Prüfungen während der Dauer der Corona-Krise;
  • keine Nachteile durch Abbruch/ Nichtantreten von Auslandsaufenthalten;
  • Gespräche mit dem Ziel der Visaverlängerung für Studierende aus dem Ausland;
  • Kompensation der Einnahmeausfälle der Studierendenwerke (Wegfall Mensaessen u.a.) aus Landesmitteln;
  • nach Möglichkeit Ersatz wegfallender Beratungsangebote durch Onlineangebote, ggf. Landesmittel für die hierfür benötigte Infrastruktur;
  • für das Lehramtsstudium Reduzierung des Staatsexamens auf die wissenschaftliche Arbeit und gemeinsam mit dem SMK Übergangslösungen für Verzögerungen bei der Fertigstellung dieser Arbeit durch fehlenden Zugang zu den notwendigen Ressourcen, damit keine Wartezeiten bei der Übernahme in das Referendariat entstehen.

2. Die Finanzierung des Lebensunterhalts aller Studierender muss gewährleistet bleiben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der Studierenden kein BAföG erhalten, dass infolge der Corona-Pandemie auch viele Jobs von Studierenden wegfallen und dass Studierende in der Regel keinen Anspruch auf Grundsicherung haben. Die GEW Sachsen schlägt vor:

  • Verlängerung der Befristung von Verträgen als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft und Abschluss von bereits zugesagten neuen Verträgen ohne zeitliche Verschiebung des Beginns der Vertragslaufzeit;
  • unbürokratisch gewährte und rückzahlungsfreie Zuschüsse zum Lebensunterhalt aus Landes- und/oder Bundesmitteln;
  • Bundesratsinitiative zu Anpassungen BAföG über die bereits realisierten Regelungen hinaus (mindestens temporäre Ausweitung Berechtigtenkreis, Nichtanrechnung Sommersemester 2020 auf Förderhöchstdauer, keine Berücksichtigung von pandemiebedingt nicht erbrachten Prüfungsleistungen).

3. Dasselbe gilt für Lehrbeauftragte und für Honorarlehrkräfte, bei denen die Honorare elementarer Bestandteil der Finanzierung sind, sowie Promotionstipendiat*innen. Die GEW Sachsen schlägt vor:

  • vollständige Auszahlung der Semestervergütung auch bei Ausfall von Veranstaltungen;
  • Anspruch auf Abschlagszahlungen bei Verschiebung von Veranstaltungen;
  • Verlängerung der Zahlung von Landesstipendien;
  • Gespräche mit anderen Stipendiengebern über die Verlängerung der Zahlung, ggf. Zuschuss aus Landesmitteln.

4. Für befristet beschäftigtes Personal dürfen keine Nachteile bei auslaufenden Befristungen sowie durch wegen der aktuellen Situation nicht erreichbare Qualifizierungsziele und/oder nicht abschließbare Forschungsprojekte entstehen. Die GEW Sachsen schlägt vor:

  • pauschale Verlängerung der Befristung von Verträgen bei haushaltsfinanzierten Stellen;
  • Gespräche mit Drittmittelgebern zur Verlängerung von Drittmittelprojekten, ggf. Zuschüsse an Unternehmen zur Weiterführung von Industrieprojekten;
  • Bundesratsinitiative zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (Nichtanrechnung von Zeiten der Schließung von Einrichtungen u.a.).

5. Nachteile durch die beabsichtigte verstärkte Durchführung von Lehrveranstaltungen als Onlineangebote sowie durch Homeoffice müssen vermieden bzw. kompensiert werden. Die GEW Sachsen schlägt vor:

  • Barrierefreiheit der Lehrangebote und beim Zugang zu diesen, letzteres z.B. durch Unterstützung von Studierenden, die nicht über die technischen Voraussetzungen und Zugänge verfügen;
  • Nachteilsausgleiche;
  • möglichst landeseinheitliche Regelungen zum Homeoffice Abstimmung mit dem Hauptpersonalrat beim SMWK;
  • Ausgleich für zusätzlichen Zeitaufwand z.B. für die Erstellung von Online-Lehrangeboten.

6. Die GEW Sachsen fordert die vollständige Wahrung aller Rechte der Personalräte und der Studierendenvertretungen sowohl an den Einrichtungen als auch auf Landesebene.

7. Betreffs der Bewerbungsfrist für Wintersemester 2020/21 muss nach Möglichkeit eine (in der KMK) bundesweit abgestimmte Regelung unter Berücksichtigung der Zeitpunkte des Stattfindens von Abiturprüfungen erreicht werden. Darüber hinaus ist bei den NC-Studiengängen darauf zu achten, dass die Vergleichbarkeit der Abiturnoten ggf. durch Ausgleich hergestellt wird. Analoges gilt für die Bewerbungen für Masterstudiengänge.

Kontakt
Torsten Steidten
Referent Hochschule und Forschung
Adresse Schützenplatz 14 (3. Etage)
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Telefon:  0351 43859-20
Fax:  0351 43859-21
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