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Schulrecht

Lehrer sind zur Abgabe eines Notfallmedikaments verpflichtet

Mit Beschluss vom 02.07.2019 – S 47 KR 1602/19 ER – hat das Sozialgericht Dresden die Klage einer Mutter eines an Epilepsie erkrankten Kindes gegen ihre Krankenkasse, die diese mit dem Ziel führte, dass dem Kind während des täglichen Besuchs der Förderschule eine Krankenschwester zur Seite zu stellen ist, mit der Begründung abgewiesen, dass ein Anspruch allein wegen der abstrakten Gefahr eines Notfalles auf eine ununterbrochene individuelle Begleitung durch eine medizinische Fachkraft nicht besteht.