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Landeshochschulgesetz

  1. Die GEW Sachsen bedauert ausdrücklich, dass in den letzten Jahren trotz Kritik und Anregungen von vielen Seiten wesentliche Mängel im geltenden Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz nicht behoben worden sind.
  2. Die GEW Sachsen bekräftigt daher ihre durch den Gewerkschaftstag der GEW Sachsen 2015 beschlossenen diesbezüglichen Forderungen (siehe Anlage). Der Landesvorstand wird beauftragt, diese Forderungen im Rahmen des Landtagswahlkampfs 2019 erneut öffentlich zu machen.
  3. Die GEW Sachsen fordert den Gesetzgeber bzw. das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst auf, durch eine landesweit verbindliche Regelung sicherzustellen, dass für die Beantragung einer Prüfungsunfähigkeit eine ärztliche Krankschreibung ausreicht. Insbesondere dürfen Studierende nicht verpflichtet werden, hierfür vertrauliche Daten, welche der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen, offenbaren zu müssen.

Beschluss GT/2019/10 - 3. Bildungspolitik