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Landesarbeitskreis Berufliche Schulen kritisiert neue Arbeitszeitverordnung scharf

Mit Wirkung vom 01. August 2017 löst die neue Sächsische Lehrkräfte - Arbeitszeitverordnung (SächsLKAZVO) die bisherige VwV-SMK Unterrichtsverpflichtung ab. Damit wird diese neue Verordnung die Grundlage für die Unterrichtsplanung bzw. für den Unterrichtseinsatz der Kolleg*innen an den Schulen im Freistaat Sachsen.

Die GEW Sachsen hat zum Entwurf der Verordnung sowohl im Lehrerhauptpersonalrat als auch in den begleitenden Anhörungen kritisch Stellung genommen. Mit Erschrecken müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass der Entwurf praktisch nicht verändert und jegliche Kritik an den drohenden Mehrbelastungen unserer Kolleg*innen ignoriert wurde.

Aus Sicht der Kollegen an den BSZ im Freistaat Sachsen erweisen sich insbesondere die folgenden Regelungen als schwerwiegend:

  • Im § 2 Punkt 5 der SächsLKAZVO wird formuliert: „[…] der an berufsbildenden Schulen in Lernfeldern erteilte Unterricht gilt nicht als ausschließlich fachpraktischer Unterricht.“
    Sowohl in Gesprächen mit der zuständigen Abteilung des SMK als auch im Lehrerhauptpersonalrat haben wir vehement darauf hingewiesen, dass der Lernfeldunterricht insbesondere innerhalb der Dualen Ausbildung in keinster Weise fachpraktischer Unterricht ist, sondern theoretischer Unterricht.
    In Anbetracht der Tatsache, dass Lehrkräfte, die theoretischen und fachpraktischen Unterricht leisten, eine höhere Unterrichtsverpflichtung haben, droht hier u.U. eine versteckte Erhöhung des Regelstundenmaßes.
  • In § 2 Absatz 5 ermöglicht, dass an berufsbildenden Schulen vom wöchentlichen Regelstundenmaß abgewichen werden kann, wenn es die schulorganisatorischen Bedingungungen und der Unterrichtsbetrieb zur Durchführung des Blockunterrichts erfordern. Die Entscheidung darüber soll allein der Schulleiter treffen.
    Hier fehlen Regelungen zu einem Höchststundenmaß, zur Wahrung der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung bzw. Mitwirkung und Hinweise auf eine Störfallregelung.  Hier werden durch die Hintertür unseren Kolleg*innen Arbeitszeitkonten bzw. Erhöhungen des Regelstundenmaßes ohne jegliche Rahmenbedingungen aufgezwungen!

Wir müssen feststellen, dass das Staatsministerium für Kultus, entgegen der Versprechungen im sogenannten „Maßnahmenpaket“ unsere Kolleg*innen nicht entlasten, sondern anscheinden zusätzlich belasten will.  Die Folgen der verfehlte Schul- bzw. Personalpolitik des Freistaats Sachsen wird weiterhin einseitig auf dem Rücken unserer Kolleg*innen ausgetragen. Das können und werden wir so nicht hinnehmen und in den nächsten Wochen intensiv an einer Strategie zum Thema „Arbeitszeit“ arbeiten.

Carsten Müller/Ralf Hähnel/Martina Hanns (LAK Berufliche Schulen)