
Die Bundesregierung hat am 8. April den Entwurf eines „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes“ (WissStudUG) beschlossen, mit dem zeitlich befristete Regelungen in das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und in das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingefügt werden sollen. Ziel sind Erleichterungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase und für BAföG-geförderte Studierende. Der Entwurf soll kurzfristig als Entwurf der Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen werden.
Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen (siehe auch die Informationen des BMBF):
WissZeitVG:
BAföG:
Ergänzung dahingehend, dass Einkommen aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen wird .
Die GEW begrüßte in einer Einschätzung (siehe Pressemitteilung) die geplanten Änderungen, forderte aber zugleich Nachbesserungen. Bei der geplanten Verlängerung der Höchstbefristungsdauer wird es darauf ankommen, dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen die betroffenen Verträge tatsächlich entsprechend verlängern. Die GEW fordert daher einen Rechtsanspruch. Beim BAföG tritt die GEW nach wie vor für eine Verlängerung der Höchstförderungsdauer und eine Anpassung des Zeitpunkts der Leistungskontrolle ein. Notwendig ist aus GEW-Sicht weiterhin eine unbürokratische Soforthilfe für Studierende, deren Jobs in Folge der Krise wegfallen.