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Kita

Kritik aufgegriffen! Kultusminister wendet sich an die Kommunen

Kultusminister Piwarz kündigt an, über Sanktionen zu beraten, wenn Träger ihr Personal in unbezahlten Urlaub schicken oder Gehälter nicht vollständig auszahlen. Auch Kurzarbeiterregelungen, der angewiesene Abbau von Überstunden und Minusstunden werden im Schreiben des Ministers kritisiert.

Die GEW Sachsen hat in den vergangenen zwei Wochen mehrfach die Arbeitsbedingungen in Kindertageseinrichtungen und unsoziale Arbeitgebermaßnahmen kritisiert und sich an das Kultusministerium, an Kommunen und Träger und weitere politisch Verantwortliche gewandt - u.a. zur Kurzarbeit, zur Absenkung der Arbeitszeit, zur Anweisung von Urlaub und Überstunden (s. Fragen & Antworten) sowie zur Präsenzpflicht

Nun hat Kultusminister Christian Piwarz in einem Brief an den Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie an den Sächsischen Landkreistag seine Auffassung unmissverständlich deutlich gemacht. Er kritisiert darin, dass pädagogisches Personal Zwangsurlaub wahrnehmen soll oder gedrängt wird, Überstunden abzubauen oder gar Minusstunden aufzubauen. Überlegungen zu Kurzarbeiterregelungen erteilt er eine deutliche Absage: „Dies ist weder die in dieser Zeit notwendige solidarische Grundhaltung, noch im Sinne unserer gemeinsamen Absprache“, heißt es in dem Schreiben.

Piwarz betont, dass Kommunen ihren finanziellen Anteil bei der Kindertagesbetreuung vollumfänglich leisten müssten. Der Freistaat zahle den Landeszuschuss ebenso in voller Höhe. Der Ausfall der Elternbeiträge würde über eine zentrale Finanzierungsregelung kompensiert. Weiter stellt er klar:

„Sollten einzelne Träger ihr pädagogisches Personal in unbezahlten Urlaub schicken oder Gehälter nicht vollständig auszahlen, ist eine solche Praxis unvereinbar mit der gleichzeitigen Finanzierung der Kindertagesbetreuung durch Länder und Kommunen. Hier wird über entsprechende Sanktionen zu beraten sein.“

Für die Notbetreuung dürfe nur unbedingt notwendiges Personal eingesetzt werden, damit beim Auftreten einer Infektion nicht alle Beschäftigten einer Einrichtung betroffen seien. Die an Horten eingesetzten Grundschullehrkräfte dienen ausschließlich dazu, kleinere Gruppengrößen zu realisieren oder den Ausfall bei Krankheit zu ersetzen. „Personal, welches nicht für die Notbetreuung benötigt wird, sollte mit Aufgaben außerhalb der Einrichtung in Heimarbeit betraut werden, wie etwa konzeptionelle Tätigkeiten oder Dokumentationen.“ Der Einsatz in anderen Bereichen des Trägers wäre zumindest auch denkbar.

Abschließend fordert er, die sichere Notbetreuung in diesem Sinne „flächendeckend durch alle sächsische Kommunen und Kreise umzusetzen“.

Die GEW Sachsen begrüßt das Signal des SMK sehr und fordert alle Träger auf, diese Punkte nunmehr vollumfänglich zu respektieren. 

Der gesamte Brief ist hier nachzulesen.