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Kritik an der aktuellen Situation des DaZ-Unterrichtes in Sachsen

  1. Der Landesverband Sachsen der Bildungsgewerkschaft fordert die Landesregierung auf, das Sächsische Integrationskonzept grundlegend zu überprüfen und Schulen und Lehrkräfte, die mit der Integration beauftragt sind ausreichend zu unterstützen.
     
  2. Das Referat Multikulturelle Angelegenheiten wird beauftragt hierfür eine entsprechende Stellungnahme zu verfassen in Absprache mit dem dem Referat Schulische Bildung und dem Geschäftsführenden Vorstand.
     

Die Gründe hierfür sind im Einzelnen:

a) Das Konzept der DaZ-Stützpunktschulen ist vielerorts gescheitert.

  • Klassen sind überfüllt.
  • Einsprachige Eltern und bessergestellte zugewanderte Eltern versuchen diese Schulen zu meiden.
  • Sprachliche Integration fällt schwer, wenn zu wenige Kinder und Jugendliche an einer Schule Deutsch als Familiensprache sprechen.

b) Das Konzept der Vorbereitungsklassen funktioniert nicht wie vorgesehen.

  • In  der gegenwärtigen Praxis der Etappe 1 erfahren die Kinder und Jugendlichenaus schulorganisatorischen Gründen zumeist weder strukturierten Unterricht noch stabile soziale Verhältnisse zu Gleichaltrigen und Lehrkräften.
  • Die Zugehörigkeit der neuzugewanderten Kinder und Jugendlichen zu Vorbereitungsklassen fördert nicht, dass Fach- und Klassenlehrer Verantwortung für die Integration übernehmen.
  • Aus schulorganisatorischen Gründen wird der DaZ 2-Unterricht zu oft parallel zum Fachunterricht gelegt, so dass die Lernenden hier den Anschluss nicht finden.

c)  Ein Großteil der im DaZ-Unterricht eingesetzten Seiteneinsteiger*innen sind weder pädagogisch noch fachdidaktisch (in Bezug auf den Regelunterricht) ausreichend qualifiziert worden.

  • DaZ-Unterricht sollten pädagogisch vorbereitete Kolleg*innen erteilen, die mit Verhaltensauffälligkeiten, Gruppenprozessen und Lernschwierigkeiten gut umgehen können.
  • DaZ-Lehrkräfte müssen die Anforderungen der Regelunterrichtes sehr gut kennen, damit sie neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen befähigen können hieran erfolgreich teilzunehmen.
  • DaZ-Unterricht darf sich nicht auf die Vermittlung der Alltagssprache beschränken.

d) Die Unterstützung der Schulen mit vielen neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen ist mangelhaft.

  • Es gibt keine verbindliche Qualifizierung der Regellehrkräfte zum Thema „Sprachsensibler Fachunterricht" und "Anerkennung von Mehrsprachigkeit".
  • Es gibt keine geplanten Zeiten für pädagogischen Austausch und Fallbesprechung.
  • Es gibt keine zusätzlichen Sozialarbeiter und Psychologen.
  • Es gibt keine zusätzlichen Programme zu Ausstattung mit digitalen Medien.

e) Lehrkräfte und Lernende werden mit der Alphabetisierung allein gelassen.

  • Das Aufholen verpasster Schuljahre ist im Rahmen des DaZ 1 und 2-Unterrichts nicht möglich.
  • Die Folge sind Verhaltensauffälligkeiten durch Überforderung, Absentismus und das Nichterreichen schulischer Abschlüsse.

Beschluss LV/004/17