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Notfallhilfe für Studierende

Kredite der KfW und Aufstockung des Nothilfefonds des DSW

Die Bundesbildungsministerin hat sich durchgesetzt: Statt Zuschüssen gibt es zur Unterstützung nur die Möglichkeit, einen Kredit zu beantragen. Die GEW weist auf die drohende Verschuldung hin.

Viele Studierende können kein BAföG erhalten, bekommen auch kein Stipendium o.ä. und haben aktuell finanzielle Probleme, weil ihr Erwerbseinkommen weggebrochen ist. Am 30. April stellte die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek nach längeren Diskussionen zwischen Bund und Ländern und innerhalb der Bundesregierung bei einem Pressetermin einen Kompromiß zur Notfallhilfe für Studierende vor.

Darin sind zwei Elemente enthalten:

  1. Der bereits existierende KfW-Studienkredit wird bis 31. März 2021 zinslos gestellt. Ab 8. Mai sind neue Anträge auf zinslose Darlehen in einer Höhe von bis zu 650 Euro im Monat für maximal ein Jahr möglich. Eine Auszahlung ist laut Medienberichten erst im Juni möglich. Für die ausländischen Studierenden wird von Juli 2020 bis März 2021 den Studienkredit geöffnet, was aber heißt, daß diese noch länger auf Hilfe warten müssen.
  2. Das Deutsche Studentenwerk erhält 100 Millionen Euro für die Nothilfefonds der Studierendenwerke vor Ort, um Studierenden in nachweislich besonders akuter Notlage helfen zu können, die ganz unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Die GEW kritisierte in einer ersten Reaktion die Pläne als unzureichend und forderte, dass auch die Soforthilfe als Zuschuss gewährt wird, um nicht Studierende zu zwingen, Schulden anzuhäufen oder gar ihr Studium abzubrechen. Kritik kam u.a. auch von Studierendenvertretungen.

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Torsten Steidten
Referent Hochschule und Forschung
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