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Konzeptionsentwurf des SMK „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“

Im Februar hat das SMK den Konzeptionsentwurf „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ vorgelegt. Die GEW Sachsen begrüßt den Entwurf, der umfassend und in vielerlei Hinsicht hilfreiche Orientierungen für die Kollegien und Schulleitungen an den Schulen im Freistaat Sachsen gibt. Allerdings fehlen dem Konzept bisher die konkreten Ausführungen zu wichtigen Inhalten und Rahmenbedingungen.

Konkret müssen die folgenden Forderungen in das Konzept eingearbeitet werden:

  • Digitale Bildung ist nur ein methodisch-didaktisches Konzept. Alle Schüler*innen - insbesondere benachteiligte Schüler*innen - brauchen persönlichen Kontakt und Instruktionen.
  • Die gesellschaftspolitischen Komponenten digitaler Medien (z.B. „Demokratie und Teilhabe“, Datenschutz) müssen sich im Konzept abbilden.
  • Digitale Bildung muss den Schüler*innen Perspektiven vermitteln und  das Selbst-verständnis, auch in einer digitalen Welt gebraucht zu werden.
  • Medienbildung und Digitalisierung erfordern breite Fortbildungsangebote für alle Lehrer*innen. Die notwendigen Fortbildungen dürfen allerdings nicht zu weiteren Arbeits-belastungen führen.
  • Die verschiedenen Aspekte der digitalen Bildung dürfen nicht zu negativen Aspekten für Lehrer*innen führen (z.B. Arbeitsverdichtung, Entgrenzung von Arbeit und Freizeit, unerwünschte Weitergabe persönlicher Daten).
  • Die ausgeweitete digitale Infrastruktur erfordert eine intensive Betreuung. Lehrer*innen können diese Tätigkeit nicht „nebenher“ übernehmen. Es müssen adäquate Freiräume (z.B. Abminderungen) geschaffen bzw. geeignete externe Partner gefunden werden.
  • Die Maßnahmen zur Herstellung der erforderlichen Infrastruktur und die Bereitstellung/ Finanzierung der entsprechenden Rahmenbedingungen dürfen nicht zur Kommerzia-lisierung und Privatisierung des Bildungswesens führen.
  • Digitale Medien im Unterricht müssen einer objektiven Qualitätsprüfung unterzogen werden.
  • Es muss klar sein, dass das Modell „Bring your own device“ (BYOD) - die Einbringung eigener Hardware und Software - keine Voraussetzung, sondern nur eine Möglichkeit der digitalen Bildungsarbeit ist. Der Grundsatz der Lernmittelfreiheit gilt auch für die digitale Bildung. Für BYOD muss es klar definierte Haftungsregeln für Lehrer*innen und Schüler*innen geben, die schützen und nicht verunsichern oder benachteiligen.
  • Das Urheberrecht muss zum Schutz der Lehrer*innen angepasst werden. Für ein zielorientiertes Arbeiten müssen die Lehrer*innen ihrer Tätigkeit ohne Rechtsrisiken nachkommen können.
  • Digitale Bildung erfordert eine gesundheits- und bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit Computerarbeitsplätzen für Lehrer*innen und Schüler*innen.

Die GEW-Fraktion im LHPR hat diesbezüglich Vorschläge gemacht.
Die Mehrheit der Lehrerverbände hat dies jedoch ohne jegliche inhaltliche Begründung abgelehnt.