Konkret müssen die folgenden Forderungen in das Konzept eingearbeitet werden:
- Digitale Bildung ist nur ein methodisch-didaktisches Konzept. Alle Schüler*innen - insbesondere benachteiligte Schüler*innen - brauchen persönlichen Kontakt und Instruktionen.
- Die gesellschaftspolitischen Komponenten digitaler Medien (z.B. „Demokratie und Teilhabe“, Datenschutz) müssen sich im Konzept abbilden.
- Digitale Bildung muss den Schüler*innen Perspektiven vermitteln und das Selbst-verständnis, auch in einer digitalen Welt gebraucht zu werden.
- Medienbildung und Digitalisierung erfordern breite Fortbildungsangebote für alle Lehrer*innen. Die notwendigen Fortbildungen dürfen allerdings nicht zu weiteren Arbeits-belastungen führen.
- Die verschiedenen Aspekte der digitalen Bildung dürfen nicht zu negativen Aspekten für Lehrer*innen führen (z.B. Arbeitsverdichtung, Entgrenzung von Arbeit und Freizeit, unerwünschte Weitergabe persönlicher Daten).
- Die ausgeweitete digitale Infrastruktur erfordert eine intensive Betreuung. Lehrer*innen können diese Tätigkeit nicht „nebenher“ übernehmen. Es müssen adäquate Freiräume (z.B. Abminderungen) geschaffen bzw. geeignete externe Partner gefunden werden.
- Die Maßnahmen zur Herstellung der erforderlichen Infrastruktur und die Bereitstellung/ Finanzierung der entsprechenden Rahmenbedingungen dürfen nicht zur Kommerzia-lisierung und Privatisierung des Bildungswesens führen.
- Digitale Medien im Unterricht müssen einer objektiven Qualitätsprüfung unterzogen werden.
- Es muss klar sein, dass das Modell „Bring your own device“ (BYOD) - die Einbringung eigener Hardware und Software - keine Voraussetzung, sondern nur eine Möglichkeit der digitalen Bildungsarbeit ist. Der Grundsatz der Lernmittelfreiheit gilt auch für die digitale Bildung. Für BYOD muss es klar definierte Haftungsregeln für Lehrer*innen und Schüler*innen geben, die schützen und nicht verunsichern oder benachteiligen.
- Das Urheberrecht muss zum Schutz der Lehrer*innen angepasst werden. Für ein zielorientiertes Arbeiten müssen die Lehrer*innen ihrer Tätigkeit ohne Rechtsrisiken nachkommen können.
- Digitale Bildung erfordert eine gesundheits- und bedarfsgerechte Ausstattung der Schulen mit Computerarbeitsplätzen für Lehrer*innen und Schüler*innen.
Die GEW-Fraktion im LHPR hat diesbezüglich Vorschläge gemacht.
Die Mehrheit der Lehrerverbände hat dies jedoch ohne jegliche inhaltliche Begründung abgelehnt.