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Landtagswahlen 2019

Koalitionsvertrag der künftigen Landesregierung (Fokus: Hochschulen)

Am 1. Dezember haben CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD ihren Koalitionsvertrag vorgestellt. Nach Mitgliederbefragungen bzw. nach Befassung der zuständigen Gremien soll er zur Grundlage des Regierungshandelns in den kommenden knapp fünf Jahren werden.

Die GEW Sachsen hat sich intensiv in die mehrwöchigen Verhandlungen eingebracht. Im Ergebnis dieses Engagements sind von den künftigen Koalitionspartnern konkrete Verbesserungen vereinbart worden, wie zum Beispiel

  • die Entfristung der 800 bisher über verschiedene Pakte (Hochschulpakt, Bildungspaket) finanzierten Stellen,
  • die Weiterentwicklung des Kodex für gute Arbeit an sächsischen Hochschulen, die Vereinbarungen von Standards zu Mindestvertragslaufzeiten und zur Erhöhung der Zahl unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse,
  • eine spürbare Erhöhung des Grundbudgets ab 2021 und dessen Dynamisierung,
  • die Novellierung des Hochschulfreiheitsgesetzes (u.a. Wiederherstellung der verbindlichen Mitgliedschaft in der Verfassten Studierendenschaft, Aufhebung des Befristungszwangs bei Drittmittelbeschäftigungen, Änderung der Kompetenzverteilung zwischen Gremien, Stärkung der Rechte der Promovierenden),
  • der Erhalt des derzeitigen Niveaus der Studierendenzahl (einschließlich entsprechender Modifikation der Hochschulentwicklungsplanung) oder
  • die Hebung des Anteils der hauptamtlichen Dozentinnen und Dozenten an der Berufsakademie.

Die GEW Sachsen bedauert, dass es auch in Zukunft kein Lehrerbildungsgesetz für den Freistaat Sachsen geben soll. Wir werden weiterhin dafür werben, dass dieser wichtige Bereich nicht nur durch Rechtsverordnungen geregelt wird. Für zukunftsfähige inhaltliche und strukturelle Änderungen der Lehrerausbildung werden wir uns weiter stark machen. Wir begrüßen positive Ansätze wie die Gewährleistung der Kontinuität der Ausbildung an allen Standorten und einen Modellstudiengang der Stufenausbildung an der Universität Leipzig. In Bezug auf das Landeshochschulgesetz sieht die GEW Sachsen Handlungsbedarf bei einer Reihe von im Koalitionsvertrag nicht angesprochenen Punkten. Bezüglich der Vergütung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften begrüßt die GEW Sachsen die vorgesehene vollumfängliche Anwendung der Richtlinien der Tarifgemeinschaft der Länder als ersten Schritt in die richtige Richtung. Wir fordern jedoch weiterhin einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte und Verträge als wissenschaftliche Mitarbeiter*in statt als wissenschaftliche Hilfskraft.

Nach der Regierungsbildung werden wir uns deshalb intensiv den offenen Themen zuwenden. Detaillierte Informationen zum Koalitionsvertrag finden sich auf https://www.gew-sachsen.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/wie-geht-die-koalition-auf-dringende-probleme-in-der-bildung-ein/

 

Kontakt
GEW Sachsen
Adresse Nonnenstraße 58
04229 Leipzig
Telefon:  0341 4947-412
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