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Stufengleiche Höhergruppierung

Klare Absage von Finanzminister Haß

Die GEW Sachsen hat die Sächsische Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen unmittelbar nach dem erfolgreichen Tarifabschluss aufgefordert, eine übertarifliche Lösung für die stufengleiche Höhergruppierung zu treffen oder zumindest entsprechende Ausgleichsmaßnahmen für benachteiligte Gruppen zu ermöglichen. Nun liegt eine Antwort von Finanzminister Dr. Matthias Haß vor.

Foto: Carsten Müller

Die Gewerkschaften haben sich im Vorfeld der Tarifrunde 2019 auf ihre Forderungen geeinigt. Im Zentrum stand die lineare Entgelterhöhung, die allen Beschäftigten zu Gute kommt. Eine der weiteren Forderungen von GEW und ver.di war die stufengleiche Höhergruppierung. Insbesondere für Sachsens Lehrerinnen und Lehrer, aber auch für andere Landesbeschäftigte in den 16 Bundesländern ist diese ein drängendes Anliegen. Deshalb wurde dieses Thema in allen drei Verhandlungsrunden von Seiten der Gewerkschaften angesprochen und lang diskutiert.

Die Arbeitgeberseite ließ sich jedoch überhaupt nicht auf eine entsprechende Regelung ein und argumentierte dabei, dass die stufengleiche Höhergruppierung eine Altersdiskriminierung darstellen würde. Wir sehen es genau anders herum: Durch den Stufenverlust werden höhergruppierte Kolleginnen und Kollegen denjenigen, die bisher weniger Berufserfahrung vorweisen können, gleichgestellt. Ist das nicht Altersdiskriminierung? Immerhin konnte durch die Verhandlungen erreicht werden, dass die Garantiebeträge bei Höhergruppierung stark angehoben wurden (in EG 9 bis 15 von rund 64 Euro auf 180 Euro und unterhalb der EG 9 von rund 32 Euro auf 100 Euro).

Bereits im Januar wendeten wir uns als GEW Sachsen mit einem Brief an Finanzminister Haß und wiesen insbesondere auf die benachteiligten Gruppen sowie auf das Versprechen im Handlungsprogramm der „gleichen Bezahlung in allen Schularten“ hin, das nur mit stufengleichem Aufstieg konsequent eingehalten wird. Im Anschluss an den Tarifabschluss, der ohne die von GEW und ver.di geforderte stufengleiche Höhergruppierung erfolgte, forderten wir die Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen auf, für Sachsen eine entsprechende übertarifliche Regelung zu verabreden oder zumindest für alle von der Höhergruppierung benachteiligte Gruppen Sonderregelungen zu treffen. Dabei unterbreiteten wir verschiedene Optionen, wie diese Sonderregelungen aussehen könnten.

Als besonders benachteiligt sehen wir die Gruppen an, bei denen die Einbußen, die sich durch die Höhergruppierung mit Stufenverlust gegenüber dem Verbleib in der aktuellen Entgeltgruppe ergeben, bis zum Renteneintritt durch später erreichte höhere Stufen nicht mehr kompensiert werden können. Dies trifft insbesondere bei Kolleg*innen zu, bei denen in diesem Jahr ein Stufenaufstieg bevorsteht und die durch die Höhergruppierung eine Stufe verlieren, wodurch die eigentlich bevorstehende Stufe erst in weiter Ferne erreicht werden kann. Der mögliche Verlust betrifft bei einzelnen Gruppen rund 22.000 Euro, der erst im Jahr 2029 kompensiert wird – vorausgesetzt die betreffende Person ist dann noch nicht in Rente.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Der Tarifabschluss ist auch für Sachsen ein Gewinn für alle Landesbeschäftigten. Es gibt niemanden, der dadurch einen Nachteil erfährt, wenngleich die Hoffnungen an der einen oder anderen Stelle höher waren. Insbesondere das Kultusministerium hat die Hoffnung zu einer stufengleichen Höhergruppierung geschürt. Lediglich die sächsische Situation ist mit den Höhergruppierungen infolge des Handlungsprogramms eine Besondere. Es bleibt jedoch in der Verantwortung der Sächsischen Staatsregierung, das Handlungsprogramm konsequent ohne Benachteiligung einiger Gruppen umzusetzen.

Finanzminister Haß antwortete nun auf unseren letzten Brief und erteilte der übertariflichen Regelung zur stufengleichen Höhergruppierung eine deutliche Absage. Wenngleich er einräumt, dass besonders benachteiligte Gruppen existieren, geht er dabei nicht auf unsere Vorschläge ein, für diese Gruppen Ausgleichsmaßnahmen zu schaffen. Deshalb legen wir nun noch einmal nach. Es bleibt dabei: Es kann nicht sein, dass einzelne Gruppen durch die Höhergruppierung benachteiligt werden! Uns ist bewusst und wir begrüßen, dass sowohl der Tarifabschluss wie auch das Handlungsprogramm enorme Vorteile für sehr viele Beschäftigte bietet. Das haben wir auch jederzeit gewürdigt. Dennoch dürfen nicht Einbußen von hunderten Kolleginnen und Kollegen der Preis dafür sein. Wir werden auch immer für diese Interessengruppen kämpfen – sachlich und fair.

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