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AfD-Denunziationsplattform

Keine Kontrolle der AfD-Fraktion durch den sächsischen Datenschutzbeauftragten

In den Herbstferien hatte die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag ihre Online-Plattform www.lehrersos.de geschaltet. Auf dieser fordert sie dazu auf, ihr Lehrerinnen und Lehrer zu melden, die sich angeblich nicht neutral verhalten. Des Weiteren soll auch vermeintliches Fehlverhalten migrierter Schüler*innen angezeigt werden. Die GEW Sachsen hatte sich deswegen mit der Bitte um Prüfung an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten gewandt.

Der Sächsische Datenschutzbeauftragte teilte uns nunmehr mit Schreiben vom 08.11.2018 mit, dass eine Kontrolle der AfD-Fraktion durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht erfolgen wird. Er begründet dies damit, dass die datenschutzrechtliche Kontrollzuständigkeit des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sich nicht auf Tätigkeiten der Gerichte und des Parlaments erstreckt.

Hierzu heißt es im Antwortschreiben an uns: „Soweit die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag als verantwortliche Betreiberin der Webseite Lehrer-SOS über das Kontaktformular „Vorfall melden“ personenbezogene Daten von „Vorfallmeldern“, Lehrern und/oder Schülern verarbeitet, wird sie nicht im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/ 679 (DS-GVO) tätig. Letztere erfasst als EU-Recht nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten der Parlamente der Mitgliedsstaaten zur Wahrnehmung originär parlamentarischer Aufgaben.“

Ob es sich um eine originäre parlamentarische Aufgabe handelt, wurde dabei bedauerlicherweise vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten nicht hinterfragt.

Der sächsische Datenschutzbeauftragte weist des Weiteren darauf hin, dass den Betroffenen hinsichtlich der Verarbeitung der Daten, die die AfD-Fraktion über das Kontaktformular erhebt, die Rechte nach Abschnitt 3 SächsDSG zustehen. Diese sind:

  • das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten,
  • das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten,
  • das Recht auf Löschung,
  • das Recht auf Sperrung und
  • das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.

Diese Rechte können gegenüber der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag geltend gemacht werden.

Für GEW-Mitglieder stellen wir hier ein Musterschreiben für ein Auskunftsersuchen nach § 18 SächsDSG zur Verfügung.

Kommt die AfD-Fraktion von Betroffenen geltend gemachten Ansprüchen dem nicht nach, so kann durch den Betroffenen der Gerichtsweg bestritten werden. GEW-Mitglieder unterstützen wir mit unserem Rechtsschutz in einem solchen gerichtlichen Verfahren.

Die GEW Sachsen ruft alle Lehrer*innen auf, sich weiterhin nicht von der von der AfD-Fraktion geschalteten Internetseite verunsichern und einschüchtern zu lassen.

Zur Bücherverbrennung schrieb Oskar Maria Graf einst „Verbrennt mich“. Sich daran erinnernd schrieb ein niedersächsischer Lehrer in einem öffentlichen Brief an die AfD-Fraktion, die ebenfalls ein Lehrer-Anschwärz-Portal erwägt: „Ich habe keine Neutralitätspflicht gegenüber Menschenrechten, es wird kein „Pro und Contra Menschenwürde“ in meinem Unterricht geben. Also bitte, schwärzt mich an!“