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Grundschullehrkräfte

Höhergruppierung rückwirkend beantragen?

Einige Grundschullehrkräfte, die in der Vergangenheit in der EG 11 keine Angleichungszulage erhalten haben, müssen die in diesem Jahr erfolgte Höhergruppierung in die EG 13 noch bis 31. Dezember beantragen – sofern sie das wollen.

(Foto: GEW)

Viele Kolleginnen und Kollegen, die bereits vor dem 1. August 2015 als Grundschullehrkraft in der EG 11 arbeiteten, haben in der Vergangenheit nicht den Antrag für die sog. Angleichungszulage (30 €) in der EG 11 gestellt. Aus diesem Grund fallen sie nicht unter die Regelung, ohne Antrag in die EG 13 höhergruppiert zu werden. Dennoch erfolgte die Höhergruppierung in die EG 13 vorbehaltlich einer Antragstellung. Nun müssen diese Lehrkräfte, wie wir bereits Anfang des Jahres informierten, noch bis 31. Dezember 2019 den Antrag auf Höhergruppierung stellen, sofern sie das wünschen. Dazu haben wir ein entsprechendes Musterschreiben bereitgestellt. Die betroffenen Lehrkräfte sollten nun auch von der Schulleitung auf diese Antragsfrist hingewiesen werden oder im Zweifelsfall selbst die Schulleitung anfragen.

Wichtig dabei ist: Dies gilt nur für die Grundschullehrkräfte, die in diesem Jahr von der EG 11 in die EG 13 höhergruppiert wurden und vor der Höhergruppierung keine Angleichungszulage erhalten haben. In einigen Fällen (bspw. wenn bei älteren Lehrkräften die Höhergruppierung kurz vor Aufstieg in Stufe 4 oder Stufe 5 erfolgte) führt eine Höhergruppierung in die EG 13 durch den Stufenverlust zum finanziellen Nachteil gegenüber dem Verbleib in der EG 11 mit der erworbenen Stufenlaufzeit. In diesen Fällen kann auf die Antragstellung verzichtet werden und die Höhergruppierung wird rückwirkend (inkl. Rückzahlung) zurückgenommen. Zu beachten ist, dass die höhergruppierten Kolleg*innen nach einem Jahr in der EG 13 ab 2020 die Amtszulage (181,05 € ab 01.01.2019) erhalten.

GEW-Mitglieder können sich mit Rückfragen dazu gern an das Referat Tarif- und Beamtenpolitik (günstigerweise per Mail und mit der Kopie einer Bezügemitteilung von 2018) wenden.

Kontakt
Referat Tarif- und Beamtenpolitik
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04229 Leipzig
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