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Hochschulfreiheitsgesetz für Sachsen - Freiheit wovon?

Der Geschäftsführende Vorstand der GEW Sachsen beschloß am 5. Juni Stellungnahmen

Am 8. Mai 2012 beschloß die Sächsische Staatsregierung ihren Entwurf für ein „Gesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Bestimmungen", am 10. Mai wurde er dem Landtag zugeleitet. Am 8. Juni 2012 gab es eine öffentliche Anhörung im Wissenschaftsausschuß des Landtages hierzu. Der Geschäftsführende Vorstand der GEW Sachsen beschloß am 5. Juni Stellungnahmen zum Regierungsentwurf sowie zu einem von der SPD-Fraktion im Landtag vorgelegten Änderungsantrag (siehe unter „Downloads"), am 8. Juni äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende der GEW Sachsen für den Bereich Hochschule und Forschung, Marco Unger, in einer Pressemitteilung zur Anhörung (siehe ebenfalls unter „Downloads").