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Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen im 21. Jahrhundert

In Umsetzung des wissenschaftspolitischen Programms bezieht die GEW Sachsen folgende Positionen zu Hochschule und Forschung in Sachsen:

Präambel

Eine hervorragende Bildung ist die beste Investition in die Zukunft. Das gilt für jeden Staat auf unserer Erde gleichermaßen. Daraus folgt, dass auch in Deutschland durch die Entscheidungsträger von Politik hierfür alle notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen geschaffen werden müssen, damit diese Erkenntnis für jeden der einzelnen Bildungsbereiche Realität wird.

Dazu hat der Gewerkschaftstag der GEW am 28. April 2009 in Nürnberg für den Hochschul- und Forschungsbereich ein neues wissenschaftspolitisches Programm beschlossen. Das Motto dieses auch für unsere Arbeit in Sachsen in allen seinen Teilen voll gültigen Programms lautet: „Wissenschaft demokratisieren, Hochschulen öffnen, Qualität von Forschung und Lehre entwickeln, Arbeits- und Studienbedingungen verbessern.“

Wissenschaft muss einen entscheidenden Beitrag zum Abbau von Ungleichheit und zur sozialen, kulturellen und demokratischen Integration einer jeden Bürgerin und eines jeden Bürgers in unsere Gesellschaft leisten. Wissenschaftsbasierte Kompetenzen und fundierte Urteilsfähigkeit sind dafür unabdingbare Voraussetzungen.

In allen entwickelten Ländern wird das Hochschulstudium zunehmend zur Regelausbildung. Die deutschen Bundesländer haben hier ausnahmslos einen großen Nachholbedarf. Der Zugang auch zu den sächsischen Hochschulen muss verbreitert werden; die soziale Öffnung der Hochschulen ist dabei eine entscheidende Voraussetzung. Nur so kann Bildung auf allen ihren Stufen als fundamentales Menschenrecht realisiert werden. Bildungsbeteiligung muss deshalb ohne formale Beschränkungen und soziale Ausgrenzung als Rechtsanspruch garantiert werden.

Wenn die Hochschulen auch in Sachsen mehr Qualität in Lehre und Forschung erbringen und damit auch mehr gesellschaftliche Verantwortung übernehmen sollen, müssen alle Mitglieder unserer höchsten Bildungsstätten an der Entscheidungsfindung teilhaben können, müssen vor allem auch sozial gerechte Arbeits- und Studienbedingungen geschaffen werden.

Eine umfassende Weiterentwicklung und Reformierung unseres sächsischen Hochschulwesens steht also zwingend auf der Tagesordnung. Das zu befördern ist eine Aufgabe für alle GEW-Mitglieder, vorrangig natürlich für die im Hochschul- und Forschungsbereich.

1. Hochschulzugang und Studienfinanzierung

Die GEW Sachsen fordert die Sicherung des Rechts auf freien Hochschulzugang unabhängig vom eigenen Geldbeutel und dem der Eltern, von Nationalität oder Geschlecht und vom Abschluss der höheren Allgemeinbildung oder beruflichen Abschlüssen. Um das zu ermöglichen, fordern wir eine elternunabhängige, bedarfsdeckende Studienfinanzierung für alle Studierenden. Studiengebühren jeglicher Art lehnt die GEW ab. Durch eine intensivere Zusammenarbeit von Schulen und Hochschulen sollen Schülerinnen und Schüler optimal vorbereitet ihr Studium beginnen können. Wir unterstützen alle Maßnahmen, die eine qualifizierte Studienfachwahl ermöglichen und auf diese Weise Fehlentscheidungen und Studienabbruchrisiken reduzieren. Die Möglichkeiten eines Studiums für Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung müssen verbessert werden. Der Hochschulzugang darf auch nicht durch Regelungen zur Zulassung eingeschränkt werden. Alle Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs haben das Recht auf ein Masterstudium.

2. Hochschul- und Forschungsfinanzierung

Wissenschaft und Hochschule dürfen sich nicht dem Primat der Ökonomie unterordnen. Kreative Lehre und Forschung können nur gelingen, wenn die Lehrenden und Lernenden nicht unter dem Damoklesschwert der Kürzung und dem Leistungsdruck eines externen Geldgebers stehen. Der wachsende Druck zur Einwerbung von Drittmitteln darf nicht – wie heute teils gängige Praxis – dazu führen, dass Hochschulen zu preiswerten Forschungsstätten für die Auftragsforschung von Unternehmen degradiert werden. Vielmehr muss die Grundlagenforschung an sächsischen Hochschulen wieder gestärkt werden und die Ausstattung der Hochschulen aufgabengerecht erfolgen.

Zur Ausfinanzierung der Hochschulen zählt daher ebenso die Bereitstellung von ausreichend Professorenstellen wie die der dazugehörigen Mittelbaustellen. Die Politik des Freistaates, in Beton statt in Köpfe zu investieren, können wir uns in Zukunft nicht mehr leisten – was bringen uns Betonklötze, wenn das Personal für die Lehre fehlt? Investitionen in Hochschulbildung sind nachhaltig. Hochschulen sind Orte des gesellschaftlichen Wissenserwerbs und Wissensaustausches; regional haben die Hochschulen als Multiplikatoren von wissenschaftlichen Ergebnissen, aber auch über die Bildung von Fachkräften, eine hohe Bedeutung. Für die Sicherung seiner Zukunftsfähigkeit muss sich der Freistaat Sachsen Hochschulen zu leisten.

Hochschulfinanzierung meist nicht nur die Finanzierung der Hochschule – genauso zählen die Infrastruktur der Studentenwerke und die Förderung dieser zu den wichtigen Aspekten der Hochschulfinanzierung. Daher wirkt die GEW Sachsen auf die Landesregierung ein, dass den Hochschulen ausreichend Mittel für Lehre entsprechend dem tatsächlichen Bedarf sowie für die Grundlagen- und für die anwendungsorientierte Forschung zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus wird sich die GEW Sachsen dafür einsetzen, dass die Studentenwerke – insbesondere im Mensen und Wohnheimbereich – ausfinanziert werden.

3. Hochschulautonomie, Verantwortung von Staat und Gesellschaft, Hochschulselbstverwaltung und Personalvertretungen

Die GEW Sachsen wendet sich entschieden gegen alle Versuche, die sächsischen Hochschulen den „Gesetzen des freien Marktes“ unterzuordnen, sie nach dessen Regeln zu leiten und sie so Schritt für Schritt der gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen. Das gilt auch für Versuche, den Flächentarifvertrag zu unterwandern z.B. durch die Übertragung der Arbeitgebereigenschaft auf die Hochschulen. Die Gefahr der Durchsetzung autokratischer Leitungsstrukturen und damit die Gefahr der Beseitigung traditioneller, bewährter Einflussnahmen der Studierenden und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist augenscheinlich.

Für die GEW ist Bildung keine Ware. Die Hochschulen dürfen daher nicht zu Dienstleistungseinrichtungen umfunktioniert werden. Wir fordern, dass der Landtag und die Staatsregierung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung für die Hochschulen und die Forschung gerecht werden. Dies kann nicht durch Organe wie die weitgehend extern besetzten Hochschulräte oder mit bedeutend größeren Vollmachten ausgestattete Rektoren und Rektorate ersetzt werden.

Die GEW Sachsen verweist auf die Notwendigkeit einer gleichberechtigten Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen und fordert den Erhalt der institutionellen Einheit von Lehre und Forschung an den Hochschulen. Hochschulen und Forschungseinrichtungen müssen demokratisiert, die Selbstverwaltung muss gestärkt werden. Unabhängig von ihrem Status sollen alle Hochschulmitglieder und Angehörigen von Forschungseinrichtungen in Hochschulgremien bzw. Aufsichtsgremien der Forschungseinrichtungen gleichberechtigt mitbestimmen können. Das gilt auch für neue Organisationsformen wie Graduiertenschulen oder Exzellenz-Cluster. Wir fordern eine Ausdehnung des Geltungsbereichs des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes auf alle Beschäftigtengruppen, d.h. auch auf wissenschaftliche, künstlerische und studentische Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte. Wir fordern den Ausbau der Rechte der gewählten Personalvertretungen – zumal angesichts der zunehmenden Bestrebungen nach größerer Autonomie der Einrichtungen in Wirtschafts- und Personalangelegenheiten. Wir fordern, eine Kompensation des Stellenanteils für freigestellte Personalratsmitglieder gesetzlich zu regeln.

Die GEW tritt für die Stärkung der Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen ein unabhängig von der Rechtsform.

4. Struktur des tertiären Bereiches

Universitäten und Fachhochschulen stehen in keinem hierarchischen Verhältnis: sie sind andersartig, aber gleichwertig. Daher muss beispielsweise eine Promotion mit Fachhochschulabschluss ohne Auflagen ermöglicht werden. Bürokratische Hürden m Rahmen kooperativer Promotionsverfahren sind zu beseitigen. Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen mit Diplomabschluss dürfen nicht bei der Beschäftigung im öffentlichen Dienst benachteiligt werden, da ihr Abschluss nicht als „wissenschaftlich“ anerkannt wird. Die GEW Sachsen setzt sich dafür ein, dass Fachhochschulen bzw. Bereiche von Fachhochschulen beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen das Promotionsrecht erhalten können. Die Gleichberechtigung dieser Promotion mit der an einer Universität ist dabei sicherzustellen.

5. Familienfreundlichkeit

Die Vereinbarkeit von Studium bzw. Wissenschaftskarriere und Familie (Work-Life-Balance) ist zu gewährleisten. Die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen muss gewährleistet werden unter anderem durch die Schaffung bzw. den bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsangeboten. Arbeitszeiten sind familienfreundlich und flexibel zu gestalten. Die Vergabe von Landesstipendien soll partnerschaftsunabhängig erfolgen. Es ist Transparenz dahingehend zu schaffen, inwieweit Frauen und Männer gleichermaßen von diesen Programmen profitieren. Die GEW tritt für die Möglichkeit von Hausberufungen ein.

6. Geschlechtergerechtigkeit

Die GEW fordert die Einrichtung von Genderprofessuren an sächsischen Hochschulen. Wir treten für die Chancengleichheit für Frauen und Männer und die Berücksichtigung pluraler Lebensentwürfe (Mann, Frau, cross-gender etc.) ein. Wir fordern eine Quotierung bei der Besetzung der „oberen“ Karrierestufen (Anteil beim Hochschulpersonal bis hin zur Professur). Projekte, Initiativen und Netzwerke, die sich gegen geschlechterbedingte Benachteiligungen und für die Koordination von geschlechterrelevanten Fragestellungen in Forschung und Lehre einsetzen, müssen angemessen und dauerhaft finanziert werden. Geschlechtergerechtigkeit muss geschlechterbedingte Benachteiligungen von Frauen und Männern in den Blick nehmen. Auch Männer werden durch patriarchale Strukturen benachteiligt. Das bedeutet in der Konsequenz sowohl Frauenförderung als auch die Berücksichtigung der Erkenntnisse der kritischen Männerforschung.

7. Arbeitsbedingungen und Personalstruktur

Die GEW Sachsen fordert die Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Stellen, auf denen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit unbefristeten Verträgen Wissenschaft als Beruf ausüben können. Kürzest-/Kurzbefristungen und ungewollte Teilzeitbeschäftigung müssen zurückgedrängt werden. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte sowie Lehrbeauftragte, die dauerhaft Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen, sind in sozialversicherungspflichtige Stellen zu überführen. Studentische Hilfskräfte mit ausschließlich nichtwissenschaftlichen Aufgaben sind auf tariflichen Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen. Bei der Beschäftigung von Lehrbeauftragten sind Mindeststandards im Hinblick auf Bezahlung, Vertragsdauer und Verlängerungsoption einzuhalten. Lehraufträge sind nur zur Ergänzung des Lehrangebots zulässig.

Wir fordern die Ausdehnung des Geltungsbereichs der Flächentarifverträge des öffentlichen Dienstes auf alle Beschäftigten in Hochschule und Forschung. Wir treten für wissenschaftsspezifische Regelungen ein, die den besonderen Anforderungen des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung Rechnung tragen. Der Gesetzgeber muss die Tarifautonomie von Gewerkschaften und Arbeitgebern respektieren und das Verbot, Regeln zur Befristung von Arbeitsverträgen in Hochschule und Forschung auszuhandeln und anzuwenden, aufheben. Daher unterstützen wir die Forderung nach ersatzloser Streichung der Tarifsperre im Wissenschaftszeitvertragsgesetz. Noch bestehende Unterschiede zwischen Ost und West bei der Vergütung sind zu überwinden.

8. Qualität von Lehre und Studium; Studium im Europäischen Hochschulraum

Die GEW Sachsen fordert eine Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium. Was Qualität ist, darf nicht von selbsternannten Experten und von Lobbyisten definiert werden. Dies muss vielmehr das Ergebnis eines partizipatorischen Prozesses sein, an dem Lehrende und Forschende, Studierende und Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Praxis einschließlich der Gewerkschaften zu beteiligen sind. Wir unterstützen Studienformen, die sich auf die dauerhaften Grundlagen für die Berufsbefähigung der Absolventinnen und Absolventen orientieren, die Durchlässigkeit des Studiums fördern und der Mobilität im europäischen Hochschulraum Rechnung tragen. Wissenschaft kennt keine nationalen und regionalen Grenzen. Daher muss auch Sachsen seine Hochschulen öffnen und attraktiv für ausländische Studierende gestalten. Ein Anteil von 5-10% von Ausländern an den Studierenden ist viel zu gering. Gerade der multikulturelle Austausch, das Erlernen von Sprachen sowie das Kennenlernen von Sitten und Gebräuchen stünden für ein weltoffenes Sachsen. Der europäische Einigungsprozess ermöglicht einen stärkeren Austausch, aber noch immer sind beispielsweise Kurse in den Sprachen unserer unmittelbaren Nachbarn an sächsischen Hochschulen eher die Ausnahme denn die Regel.

Die GEW Sachsen setzt sich dafür ein, dass die Bedingungen für ausländische Studierende ein Hochschulstudium aufzunehmen vereinfacht und die bestehenden Diskriminierungen abgeschafft werden.

9. Lehrerbildung

Die GEW Sachsen fordert in Übereinstimmung mit den GEW-Landesverbänden der anderen Bundesländer eine Lehrerbildung, die den gegenwärtigen und künftigen Anforderungen sowohl qualitativ als auch quantitativ voll gerecht wird. Dazu gehört auch eine einheitlich lange Ausbildung für alle Lehrerinnen und Lehrer - unabhängig von Schulform und Schulstufe. Das lehrerbildende Studium muss an den Kompetenzen ausgerichtet werden, die für die Schule von heute und morgen gebraucht werden. Es kommt darauf an, für alle Schülerinnen und Schüler günstige Lern- und Entwicklungsbedingungen zu garantieren, sie für ein lebensbegleitendes Lernen aufzuschließen. Alle Lehrerinnen und Lehrer müssen in der Lage sein, mit altersbedingten Besonderheiten produktiv umzugehen. Die Ausbildung muss fachlich differenziert sein.

Die GEW lehnt eine Verkürzung der Ausbildungsdauer für die Grundschul- und Mittelschullehrerinnen und -lehrer in Sachsen entschieden ab, da sie sachliche nicht begründet werden kann und selbst zwischen den Bundesländern neue Hindernisse für den Einsatz von Absolventinnen und Absolventen errichtet. Daraus folgt auch, dass die Ausbildung nur an Universitäten erfolgen darf und bis zum Masterabschluss für alle Lehrämter zu führen ist. Nur der Masterabschluss ist ein berufsqualifizierender Abschluss für den Lehrerberuf. Fachwissenschaftliche, erziehungswissenschaftliche und fachdidaktische Anteile sind gleich zu wichten; die schulpraktische Qualifizierung ist auszubauen. Alle Lehramtsstudiengänge sind zu akkreditieren. Die Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals muss eine völlig neue Qualität erreichen. Wir fordern, alle personellen und finanziellen Voraussetzungen für eine hochwertige Ausbildung aller Lehrerinnen und Lehrer zu schaffen.

10. Forschung

Durch Ausbau, Erweiterung und Neugründung von außeruniversitären Forschungseinrichtungen wurde in den letzten Jahren die Grundlage für eine Eingliederung der sächsischen Forschungslandschaft in den deutschen bzw. europäischen Forschungsraum erreicht. Der weitere Ausbau muss jedoch regional ausgewogener erfolgen.

Wir befürworten die gleichberechtigte Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Gerade durch die Forschungsvielfalt wird an den Hochschulen eine unkomplizierte fächerübergreifende Zusammenarbeit ermöglicht und eine Quelle der Wissenschaftsentwicklung erschlossen. Aus einer engen Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ergeben sich Synergieeffekte auch für die Lehre.

Durch die Exzellenzinitiative werden einzelne Universitäten unterstützt, während die übrigen Hochschulen zu „Lehrhochschulen" mit geringerer Reputation degradiert werden. Aus unserer Sicht erweist sich die Exzellenzinitiative als falsches Signal. 

Neben einer teilweise großzügigen Sachausstattung insbesondere bei Neugründungen und Erweiterungen ist der geringe Anteil des fest eingestellten Personals sowohl an Hochschulen als auch an den Forschungseinrichtungen auffällig. Die große Anzahl befristet Beschäftigter und die starke Orientierung auf Drittmittelforschung führen zu einer starken Fluktuation und somit zum Verlust von Fertigkeiten, Erfahrungen und Wissen. Dies behindert eine kontinuierliche Entwicklung erheblich. Bedingt durch eine mangelnde Personalausstattung der Hochschulen werden zunehmend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außeruniversitärer Forschungseinrichtungen in Lehraufgaben eingebunden. Wir lehnen beispielsweise den unentgeltlichen Einsatz von Doktorandinnen und Doktoranden zur Praktikumsbetreuung ab.

Der Landesvorstand wird beauftragt, bei Notwendigkeit Aktualisierungen der beschlossenen Positionen vorzunehmen.

Beschluss GT/2011/11