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Schule

Herabgruppierte Schulassistent*innen erhalten Zulage

Schulassistent*innen, die im letzten Jahr herabgruppiert wurden, erhalten nun als Ausgleich für die geringere Eingruppierung voraussichtlich eine Zulage. Die GEW Sachsen begrüßt die angekündigte Umsetzung des Vorschlags der Einigungsstelle. Die grundlegende Frage der Eingruppierung von Schulassistent*innen ist damit jedoch nicht gelöst.

Es ist ein Erfolg von Personalratsarbeit und dem Engagement der Betroffenen: Schulassistent*innen, die aufgrund ihrer Qualifikation und Vorerfahrung bspw. in Logopädie, Ergotherapie, Fremdsprachen oder Inklusionsassistenz gezielt eingestellt wurden und dennoch im letzten Jahr aufgrund einer engen Auslegung der Tarifvorschriften überraschend herabgruppiert wurden, erhalten nun voraussichtlich eine Zulage. Diese soll die finanziellen Nachteile zwischen der aktuell niedrigeren Eingruppierung und der ursprünglich vertraglich vereinbarten Entgeltgruppe weitestgehend ausgleichen. Die Zulage soll auch rückwirkend und zukünftig, maximal bis Ende 2023, gezahlt werden, so dass auch die bestehenden Rückforderungen grundsätzlich ausgeglichen würden, sofern die Umsetzung nun, so wie angekündigt, erfolgt. Eine genauere Information zur Zulage erfolgt von Seiten der GEW Sachsen erst, wenn den Betroffenen die konkreten Angebote vorliegen. Dann wird es erneut eine Videokonferenz der GEW mit den Betroffenen dazu geben. Anmeldungen dafür bitte formlos an referat-tarife(at)gew-sachsen(dot)de.

Die GEW Sachsen hatte die Zulage als kurzfristige Lösung für die Betroffenen bereits an verschiedenen Stellen vorgeschlagen. Nachdem die Bezirkspersonalräte die Herabgruppierungen abgelehnt hatten, kam es entsprechend der Vorgaben des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes nach der Beschlussfassung im Lehrer-Hauptpersonalrat zur Sitzung der Einigungsstelle. Unter Vorsitz eines Richters empfahl dieses aus Vertretern des Kultusministeriums und des Lehrer-Hauptpersonalrates gebildete Gremium schließlich die Zulage. Das Kultusministerium folgte dem Vorschlag und bat um die erforderliche Freigabe durch das Finanzministerium, die nunmehr grundsätzlich erfolgte. Die konkrete Ausgestaltung der Zulage wird jedoch nun erst vorgenommen, so dass all diese Informationen noch vorbehaltlich sind. Die Betroffenen sollten bald, voraussichtlich in den kommenden zwei bis drei Monaten, ein entsprechendes Angebot erhalten und dieses genau prüfen. Das Referat Tarif- und Beamtenpolitik kann GEW-Mitglieder dabei individuell beraten.

Betroffen sind lediglich die Schulassistent*innen, die bei Einstellung bspw. in die E 9 bzw. E 9a eingruppiert wurden und im Sommer letzten Jahres die Information über die Herabgruppierung erhalten haben. Sie sollten damit weniger Geld erhalten als bei ihrem Vertragsabschluss zugesagt. Aufgrund der Ablehnung der Personalräte zur Herabgruppierung profitieren diese von der Zulage.

Insgesamt muss das Programm Schulassistenz gestärkt und mit eigenen Stellen im Doppelhaushalt ausgewiesen werden. Dazu gehört auch eine deutlich bessere Eingruppierung der Schulassistent*innen, als nun bspw. mit der Entgeltgruppe S 4 trotz Qualifikation und Vorerfahrungen vorliegt. Die GEW Sachsen wird sich dafür auch zukünftig verstärkt einsetzen. Nur mit einer entsprechenden Eingruppierung, die bisherige Qualifikationen und Vorerfahrungen honoriert, wird das Programm Schulassistenz erfolgreich sein können.