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Gespräche zur Reform des Vorbereitungsdienstes mit Kultus vorerst abgeschlossen

Am 23. November 2015 demonstrierten 700 Lehramtsstudierende für Verbesserungen im Vorbereitungsdienst. Anlass dazu war ein Entwurf zur Reform der Lehramtsprüfungsordnung II. Beim Abschlussgespräch Anfang Januar im Kultusministerium nahmen neben der GEW Sachsen Vertreter*innen der Fachschaftsräte Allgemeinbildende Schulen und Berufspädagogik sowie Lehramtsstudierende der TU Chemnitz teil. Inhaltlich ging das Kultusministerium auf drei Punkte der Forderungen der Studierenden und der GEW Sachsen ein.

Am 23. November 2015 demonstrierten 700 Lehramtsstudierende für Verbesserungen im Vorbereitungsdienst (VBD). Anlass dazu war ein Entwurf zur Reform der Lehramtsprüfungsordnung II (LAPO II, siehe Artikel "Wenn Sachsen ohne uns entscheidet, entscheiden wir: Ohne Sachsen!"). Beim Abschlussgespräch Anfang Januar im Kultusministerium nahmen neben der GEW Sachsen Vertreter*innen der Fachschaftsräte Allgemeinbildende Schulen (FSR ABS) und Berufspädagogik (FSR BP) sowie Lehramtsstudierende der TU Chemnitz teil.

Inhaltlich ging das Kultusministerium auf drei Punkte der Forderungen der Studierenden und der GEW Sachsen ein:

1. Regelstundenmaß

Beim aktuellen 12-monatigen VBD ist für die zweite Phase vorgesehen, dass „in der Regel 10 bis 12 Unterrichtsstunden wöchentlich selbstständig zu unterrichten“ sind (LAPO II vom 16.12.2013, § 14 Abs. 3). Im Entwurf für den 18-monatigen VBD war nun ein Regelstundenmaß von 12 bis 14 Stunden vorgesehen. Mit dem öffentlichen Protest im November und den Gesprächen konnte nun der Kompromiss erzielt werden, dass in der Regel 12 Unterrichtsstunden wöchentlich selbstständig zu unterrichten sind. Das entspricht der derzeitigen Praxis im 12-monatigen VBD, in der das Regelstundenmaß voll ausgeschöpft wird.

2. Schulleiterbeurteilung für selbstständigen Unterricht

Der Entwurf der LAPO II enthielt einen weiteren Punkt, den die Studierenden und die GEW Sachsen heftig kritisieren: Für den Eintritt in die zweite Phase, dem selbstständigen Unterrichten, war eine Schulleiterbeurteilung unter Einbezug der Mentor*innen vorgesehen. Diese existierte bereits beim auslaufenden 24-monatigen VBD und wurde beim 12-monatigen VBD abgeschafft. Bei Letzterem erfolgt der Eintritt in die zweite Phase automatisch.

Die Beurteilung stärkt in hohem Maße die Abhängigkeit von der Schulleitung, welche sonst nur für die Ausbildung in Angelegenheiten der Schulorganisation verantwortlich ist. Der Kompromiss sieht nun vor, dass in der Regel keine Beurteilung erfolgt. Nur auf gemeinsamen Antrag von Schulleitung und Mentor*innen soll unter schwerwiegenden Gründen künftig eine Beurteilung erfolgen können. Damit werden ca. 98 % der Lehrer*innen im Vorbereitungsdienst (LiV) vor dem selbstständigen Unterricht keine Schulleiterbeurteilung zu befürchten haben.

3. Teilzeit
Nach dem ersten Gespräch im Dezember haben die Studierendenvertretungen und die Vertreter*innen der GEW Sachsen gegenüber dem Kultusministerium einen Vorschlag unterbreitet, wie der Zugang zum VBD in Teilzeit zu erfolgen hat. Entgegen dem Entwurf der LAPO II, welcher den Zugang nur für bestimmte Gründe vorsah (Familie, Drittfach, wissenschaftliche Qualifikationen), sah der Vorschlag vor, dass ein bestimmtes Kontingent an Stellen für VBD in Teilzeit vorgehalten wird und allen Bewerber*innen zur Verfügung steht. Nur wenn das Kontingent überschritten wird, wird ein Auswahlverfahren per Quote und schließlich per Los vorgenommen. Darüber hinaus wurden für die Quote neben Familie, Drittfach und wissenschaftliche Qualifikationen noch die zwei Gründe Gesundheit und soziales bzw. politisches Engagement ergänzt.

Das Kultusministerium lehnte den Vorschlag ab und beharrte auf der eigenen Formulierung. Es wurde vereinbart, dass es erneute Gespräche geben wird, sobald erste Erfahrungswerte vorliegen, also voraussichtlich Ende 2017. Dies gilt auch für die Punkte Wartezeitregelung und fehlende Abminderungsstunden bei berufsbegleitendem VBD.

Abschließend wurde dem Kultusministerium vorgeschlagen, dass sich die Ministerin regelmäßig mit Vertreter*innen für Lehramtsstudierende der drei Standorte trifft, um eine kontinuierliche Kommunikation zu schaffen. Die Entscheidung darüber wird in den kommenden Wochen folgen und vermutlich positiv ausfallen.

Wie sind die Gespräche zu bewerten?

Mit der Regelung zum Stundenmaß konnte die Forderung nach keiner Erhöhung erreicht werden. Zwar ist die Belastung von 12 Wochenstunden selbstständigem Unterrichten neben Seminar und Hospitationen sowohl den Erfahrungen nach, wie auch im bundesweiten Vergleich sehr hoch, doch konnte mit dem Kompromiss Schlimmeres abgewendet werden. Ähnliches gilt für die Schulleiterbeurteilung. Bei der Teilzeit konnten zwar keine Verbesserungen gegenüber dem Entwurf erzielt werden, doch es ist auf den Einsatz und das Beharren der GEW in den letzten Jahren zurückzuführen, dass die Teilzeit überhaupt ermöglicht werden soll.
Für die Lehramtsstudierenden hat es sich gelohnt am 23. November gemeinsam mit der GEW vor dem Kultus laut gegen Verschlechterungen im ohnehin prekären Vorbereitungsdienst zu demonstrieren. Ohne diese starke Stimme wäre so ein Ergebnis nicht zustande gekommen, von dem alle LiV ab Beginn des 18-monatigen VBD am 1. Februar 2017 profitieren können.

Wie geht es nun weiter?

Die Forderungen nach mehr Bezahlung, Mitspracherechten (eigene Personalvertretung) und Erstattung von Reisekosten obliegen verschiedenen Gesetzen und Verordnungen, die nicht im Bereich Kultus liegen. Dazu werden Gespräche mit dem Finanzministerium und Landtagsabgeordneten nötig sein. Welcher Weg da beschritten werden soll, ist noch nicht entschieden. Zunächst muss der Wortlaut der LAPO II, welche am 31.01.2016 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden sollte, noch einmal geprüft werden.

Lisa Lewien, David Jugel und Burkhard Naumann

(Der Artikel erscheint im Februar 2016 in der GEW-Mitgliederzeitung E&W Sachsen)