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Wahlen 2019

Freistellung von Wahlhelfern

In diesem Jahr finden Kommunal-, Europa und Landtagswahlen statt. Die GEW Sachsen hofft, dass sich viele Kolleginnen und Kollegen daran beteiligen und mit ihrer Stimme sowohl den demokratischen und sozialen Fortschritt als auch eine gute Bildungspolitik unterstützen. Viele Lehrerinnen und Lehrer werden am 26. Mai bzw. am 01. September 2019 als Beisitzer in einem Wahlausschuss oder als Mitglied eines Wahlvorstandes ehrenamtlich tätig werden.

Wir weisen aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Landesamt für Schule und Bildung in Bezug auf die Freistellung dieser Wahlhelfer eine Regelung getroffen hat.

Im Schreiben vom 04. März 2019 wurde klargestellt:

„Bediensteten des Freistaates Sachsen (Angestellte und Beamte), die am Wahltag als ehrenamtliche Wahlhelfer tätig werden, ist auf Antrag eine Arbeits- bzw. Dienstbefreiung im folgenden Umfang zu gewähren, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen:

  • Wahlhelfer bei einzelnen Wahlen: 4 Arbeitsstunden (halber Arbeitstag), jedoch höchstens bis zur Höhe der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit.
  • Wahlhelfer bei verbundenen Wahlen: ein ganzer Arbeitstag.

Die Freistellung wird am Folgetag, spätestens jedoch im Laufe der auf den Wahltag folgenden Kalenderwoche gewährt.“

Für Nachfragen stehen wir selbstverständlich gern zur Verfügung.

GEW Sachsen