
Die Frauenförderpläne entstanden tatsächlich in den 80iger Jahren in Westdeutschland mit dem Ziel, Frauen einen besseren Stand und Karrieren im Arbeitsleben zu ermöglichen. Denn diese waren oft nicht möglich, da die Vereinbarkeit von Familie und Beruf immer auf Kosten der Frauen ging. Dass Männer Elternzeit nehmen könnten, existierte in der Vorstellung vieler nicht. Die Doppelbelastung der Frau bedeutete immer deren beruflicher Karriereknick. In Ostdeutschland dagegen fand man viele Frauen in sogenannten Männerberufen; jedoch herrschte auch hier die Doppelbelastung der Frauen vor, da der Haushalt und die Erziehung der Kinder fast ausschließlich weiterhin Aufgabe der Frau blieb. Vor dem Gesetz waren und sind Frauen und Männer gleichberechtigt, doch die gesellschaftliche Realität sah anders und sieht immer noch anders aus. Schaut man sich die Besetzung der gesellschaftlichen Führungspositionen an, dann hat sich die Situation der Frauen nicht wesentlich verändert – auch wenn ein Umdenken zum Teil stattgefunden hat. Auch beim Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf bleiben noch viele Wünsche offen. Können Frauenförderpläne deshalb noch ein adäquates politisches Instrument sein? Manche Vorurteile werden immer wieder formuliert:
Bisher existiert in Sachsen für den Bereich Schulen an jedem der sechs Standorte des Sächsischen Landesamtes für Schule und Bildung ein eigener Frauenförderplan mit unterschiedlichen Geltungszeiträumen und Inhalten. Es gilt einmal Bestandsaufnahme zu machen: Wurden diese Pläne deshalb aufgestellt, weil dies gesetzlich gefordert ist oder haben diese tatsächlich politische Konsequenzen? Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Sind sie ein veraltetes Instrumentarium oder sind sie noch sinnvolles Druckmittel? Und warum heißen sie nicht Gleichstellungspläne? Um dies zu untersuchen, hat sich innerhalb des Lehrerhauptpersonalrats eine Arbeitsgruppe gebildet. Auf deren Ergebnisse darf man gespannt sein.