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EG 13 als Grundeingruppierung für die Lehrkräfte an sächsischen Oberschulen

Die GEW Sachsen fordert die Sächsische Staatsregierung auf, die Tätigkeit von Lehrkräften an den sächsischen Oberschulen umgehend tariflich aufzuwerten und grundsätzlich mit EG 13 zu vergüten. Die Grundeingruppierung (derzeit noch nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien) und das Eingangsamt in der Sächsischen Besoldungsordnung A sind entsprechend auf EG 13 bzw. A 13 anzuheben.

Beschluss GT/2015/08 - 2. Arbeitsmarkt-, Tarif- und Sozialpolitik