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Diskriminierungsschutz an sächsischen Bildungseinrichtungen

  1. Zum Schutz der Lehrkräfte und Schüler*innen setzt sich der Landesverband Sachsen der Bildungsgewerkschaft GEW für ein explizites Diskriminierungsverbot an sächsischen Bildungseinrichtungen ein.
    Im Einzelnen fordert der Landesverband von der Landesregierung: Sachsen der Bildungsgewerkschaft GEW von der Landesregierung:
    a) staatliche Antidiskriminierungsstellen einzurichten, die Daten erfassen, Berichte und Empfehlungen an den Landtag erstellen, die Öffentlichkeit informieren und Präventionsangebote bereitstellen.
    b) regionale, neutrale, weisungsungebundene, niedrigschwellig zugängliche Informations- und Beschwerdestellen für die Beschäftigten von Bildungseinrichtungen, Schülerinnen und Schüler, Eltern und Studierende einzurichten. Die Beschwerdestellen bekommen die Aufgaben, Beschwerden aufzunehmen, zu prüfen und ein Beschwerdeverfahren einzuleiten sowie Vorschläge für die zuständige Stelle (Bildungsagentur, Schulleitung, Dienstherr, Arbeitgeber) zu machen, wie Beschwerden wegen Diskriminierung abgeholfen werden kann. Gesetzlich zu sichern sind die Beweislasterleichterung bzw. -umkehr und ein Maßregelungsverbot zugunsten der Beschwerdeführenden sowie das Recht auf Auskunft, Akteneinsicht und Zeugenanhörung für die Beschwerdestelle.
    c) dass in die Gesetze für den Bildungsbereich und die nachfolgenden Verwaltungsvorschriften Instrumente zum Schutz vor Diskriminierung aufgenommen werden, indem
    • Wertschätzung von Diversität in den Orientierungs- und Bildungsplänen verankert wird
    • im Bildungs- und Erziehungsauftrag von Bildungseinrichtungen die Verpflichtung formuliert wird, dass sie eine Antidiskriminierungskonzeption entwickeln
    • sowie eine Antidiskriminierungskultur und -haltung formulieren und leben müssen
    • Diskriminierungsprävention als organisatorische Aufgabe mit klaren Zuständigkeiten und Pflichten formuliert wird
    • das Antidiskriminierungsmanagement ein Kriterium bei der Evaluation ist
    • ausdrückliche Verbote von Benachteiligung ausgesprochen werden, die eindeutige Botschaften transportieren und Sanktionen vorsehen
    • Wege für Beschwerden und Rechtsschutz klar definiert und mehrsprachig bekannt gemacht werden.
  2. Der Landesverband Sachsen der Bildungsgewerkschaft GEW unterzeichnet die Stellungnahme des Antidiskriminierungsbüros Sachsen e.V. vom 10. November 2016 (siehe Anhang) in Bezug auf eine explizites Diskriminierungsverbot an sächsischen Schulen.

Beschluss LV/008/17