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Gemeinschaftsschule in Sachsen

Bündnis "Gemeinschaftsschule in Sachsen - länger gemeinsam lernen"

Längeres gemeinsames Lernen ist seit Jahren eine der Hauptforderungen der GEW. Aus diesem Grund unterstützt die GEW Sachsen das Bündnis "Gemeinschaftsschule in Sachsen". Hier das aktuelle Positionspapier des Bündnisses:

Positionspapier

Unsere Kinder werden in den Schulen viel zu früh voneinander getrennt – daran hat das neue Schul­gesetz nichts geändert. Daher soll mit einem Volksantrag zur Ergänzung des Schulgesetzes künftig auch in Sachsen die Möglichkeit geschaffen werden, Längeres gemeinsames Lernen zu realisieren.

Schule in Sachsen

Schülerinnen und Schüler werden in Sachsen nach der 4. Klassenstufe weiterführenden Schularten zugeordnet. Dabei ist unbestritten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau bestimmbar sind. Dennoch gibt es Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen bislang grundsätzlich nur an freien Schulen und mit Ausnahmeregelung an der Nachbarschaftsschule Leipzig und dem Chemnitzer Schulmodell. In neun deutschen Bundesländern gehören Gemeinschaftsschulen zur Schullandschaft und haben sich bewährt. International sind Längeres gemeinsames Lernen und Gemeinschaftsschulen ohnehin Standard.

Gründe für Längeres gemeinsames Lernen

  • Weniger Schulstress: Die frühe Entscheidung über die weitere Schullaufbahn ist nicht objektiv und verstärkt den Schulstress und belastet Kinder, Eltern und Lehrende sozial und psychisch. 
  • Elternwillen umsetzen: Mehr als zwei Drittel der Eltern schulpflichtiger Kinder plädieren bundesweit für Längeres gemeinsames Lernen über die vierte Klasse hinaus (JAKO-O Elternstudie von Killus/Tillmann 2017). 60 Prozent sind der Ansicht, dass der gemeinsame Unterricht den verschiedenen Lernvoraussetzungen besser Rechnung tragen kann.
  • Auch die Mehrheit der Sachsen ist dafür: In einer repräsentativen Befragung des EMNID-Instituts (2017) haben die Sachsen ein klares Bekenntnis zu einem Längeren gemeinsamen Lernen in der Schule abgelegt. Knapp zwei Drittel lehnten die bislang übliche Aufteilung der Kinder nach der vierten Klasse ab. 66 Prozent sprachen sich für die Einführung einer Gemeinschaftsschule aus. Die Befürwortung ist bei unter 30-Jährigen besonders hoch.
  • Schulschließungen vermeiden: Gemeinschaftsschulen sind geeignet, unterschiedlichen regionalen Bedingungen gerecht zu werden und auch für den Schulerhalt im ländlichen Raum zu sorgen.
  • Chancengleichheit durch bessere Förderung: Gemeinschaftsschulen bieten mit einem durchlässigen und individualisierten Lernangebot allen Schülerinnen und Schülern bessere Entwicklungschancen. Bei der aktuellen Sonderauswertung von PISA (2018) zeigte sich, dass eine gute soziale Mischung der Schülerschaft ein Erfolgsfaktor ist, um alle Kinder zu guten Leistungen zu bringen.
  • Gemeinsam lernt es sich besser: Das zeigen neben den internationalen Schulleistungsstudien auch die Begleitforschungen der Gemeinschaftsschulen in Deutschland. Sowohl leistungsschwache als auch leistungsstarke Schüler werden gefördert, wie die Evaluation der Gemeinschaftsschulen in Berlin ergab. Bei einem sächsischen Schulversuch gehörten die Gemeinschaftsschulen in Leipzig und Chemnitz zur Spitzengruppe.

Gemeinschaftsschule jetzt!

Mit einer Ergänzung des Schulgesetzes wollen wir die Möglichkeit schaffen, Gemeinschaftsschulen einzuführen. Der Bevölkerungswille wird damit umgesetzt, die Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen und die positiven Erfahrungen der Schulpraxis werden berücksichtigt. Dabei können die Schulen in Absprache mit dem Schulträger selbst entscheiden, ob sie eine Gemeinschaftsschule werden oder nicht.

Gemeinsames Lernen ermöglicht und verlangt eine Lernkultur, in der eine konsequente individuelle Förderung jedes Kindes mit Binnendifferenzierung und kooperativen Lernformen realisiert wird. So erhalten alle Schülerinnen und Schüler verbesserte Lernchancen, unabhängig von speziellen Förder- und Unterstützungsbedarfen oder besonderen Begabungen. Nur wenn junge Menschen die Schulzeit gemeinsam durchleben und miteinander lernen, werden sie auch später verständnisvoll und achtsam miteinander umgehen können.

Dieser Anspruch lässt sich optimal nur langfristig in einem entwicklungsoffenen Bildungsgang ohne zuweisende Bildungsempfehlung und Schulwechsel verwirklichen. Eine Gemeinschaftsschule umfasst somit grundsätzlich alle Klassenstufen (von der 1. Klasse bis zum Schulabschluss) in einem gemeinsamen Bildungsgang ohne Zuordnung zu unterschiedlichen Schularten. Mit der Neuregelung sollen Zusammenschlüsse und Kooperationen vorhandener Schulen ermöglicht werden. Über das passende Organisationsmodell der Gemeinschaftsschule entscheiden die jeweiligen Schulen und der Schulträger vor dem Hintergrund der Schulsituation vor Ort.

Gemeinschaftsschule im Konsens

Gemeinschaftsschulen in Deutschland wurden von unterschiedlichen Regierungskoalitionen eingeführt. Das Interesse unserer Initiative für Längeres gemeinsames Lernen ist es ebenfalls, zu einem übergreifenden Schulkompromiss zu gelangen.

Längeres gemeinsames Lernen und die Errichtung von Gemeinschaftsschulen sollen dort möglich sein, wo Lehrende, Lernende, Eltern und der Schulträger es ausdrücklich wünschen. Grundlage ist ein gemeinsam erarbeitetes Pädagogisches Konzept. Auf diese Weise wird der Schulfrieden gesichert und zugleich die Weiterentwicklung von Sachsens Schulen ermöglicht.

Hier geht es zur Webseite des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen“