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GEW-Fraktion im Lehrer-Hauptpersonalrat

Beurteilungen im Schuldienst

In wenigen Wochen können Kolleg*innen, die seit mehreren Jahren im Schuldienst tätig sind, zu Beamt*innen auf Lebenszeit berufen werden. Zu diesem Zweck ist das SMK gerade dabei, eine Verordnung zur Erstellung von Beurteilungen zu aktualisieren, die bereits in der Vergangenheit zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der GEW und dem Ministerium geführt hat. Dass sie jetzt vorrangig auf Beamt*innen angewandt werden soll, ändert nichts an unserer Kritik.

  • Grundsätzlich haben sich Beurteilungen an den jeweils übertragenen Aufgaben zu orientieren. Wir stellen nicht die Notwendigkeit von Beurteilungen für Beamte in Frage. Aber mit der Beibehaltung der seit 1998 existierenden Bewertungskriterien und ihrer Wichtung werden die Veränderungen schulischer Wirklichkeit und die aktuellen Herausforderungen ignoriert. 
  • Wenn künftig alle drei Jahre zu bestimmten Stichtagen Regelbeurteilungen für Beamt*innen fällig werden, entsteht nicht nur Druck, sondern auch ein immenser Arbeitsaufwand. Von bereits jetzt hoch belasteten Schulleiter*innen würde erwartet werden, dass sie diese Angelegenheit zusätzlich zu ihren bereits bestehenden Aufgaben teils über Wochen hinweg erledigen.
  • Vorgesehen ist die Bildung von sog. Vergleichsgruppen, denen Lehrer*innen unterschiedlicher Schulen zugeordnet werden sollen. Wir bezweifeln, dass die Arbeit in verschiedenen Einrichtungen formal vergleichbar ist und es bleibt unklar, auf welcher Ebene der Vergleich überhaupt stattfinden soll – landesweit oder innerhalb der Standorte des LaSuB.
  • Aus Schulleiter*innen und Vertreter*innen der Schulverwaltung bestehende Beurteilungskommissionen sollen dafür sorgen, dass „ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab zugrunde gelegt wird“. Inwieweit Beurteilungsentwürfe beibehalten oder abgeändert werden, bleibt für die beurteilte Lehrkraft völlig intransparent.  
  • Die Vorgabe von Richtwerten stellt das größte Problem für die Akzeptanz von Lehrkräftebeurteilungen dar und widerspricht der Einzelfallgerechtigkeit eklatant. Möglich sind insgesamt 16 Punkte. 60 % der Punktwerte einer Vergleichsgruppe sollen im Bereich von 6 bis 10 Punkten liegen. Gerade in einem Bereich, in dem tagtäglich Leistungen bewertet werden, sind derartige Vorgaben überhaupt nicht akzeptabel. 

Die GEW setzt sich auch im Lehrer-Hauptpersonalrat für ein transparentes und faires Verfahren ein. Bei Lehrkräften, die bereits mehrere Jahre im Schuldienst tätig sind, ist ein einfaches System, in dem das erfolgreiche Absolvieren der Probezeit bestätigt wird, völlig ausreichend.