BAG-Urteil: Überstundenzuschlägen auch für Teilzeitbeschäftigte
Info der LandesrechtsschutzstelleBAG-Urteil: Überstundenzuschlägen auch für Teilzeitbeschäftigte
Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung geändert – jetzt Anspruch auf Überstundenzuschläge auch für Teilzeitbeschäftigte – Geltendmachung durch Teilzeitbeschäftigte erforderlich
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01.09.2019
- Elke Griesel, Juristin der GEW Sachsen (E&W Sachsen Ausgabe 10 / 2019)
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