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Neuer Kultusminister ernannt

Am heutigen 18. Dezember 2017 wurde überraschend Christian Piwarz (CDU) zum neuen Kultusminister ernannt. Zur Übernahme dieses schwierigen Amtes gratuliert die GEW Sachsen recht herzlich und wünscht ihm alles Gute. Für die Umsetzung der folgenden 10 Schwerpunkte muss sich der nunmehr neunte Amtsinhaber seit 1990 dringend einsetzen:

  1. Der Schulbereich muss mit ausreichend Lehrerstellen ausgestattet werden. Dazu gehört u.a. auch, dass außerunterrichtliche Angebote abgesichert und personelle Reserven vorgehalten werden, die dem zu erwartenden Krankenstand tatsächlich entsprechen.
     
  2. Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten an den Schulen sind deutlich zu verbessern und die Belastungen spürbar zu reduzieren. Überlastungen der Lehrkräfte sind keine Lösung der personellen Krise an den sächsischen Schulen, sondern verschärfen den Lehrermangel. Die Anstrengungen des SMK zur Gesundheitsförderung an den Schulen sind insbesondere in den Bereichen Gesundheitsmanagement und betriebliches Eingliederungsmanagement zu erhöhen.
     
  3. Es ist zwingend erforderlich, ernsthafte Gespräche mit den Tarifvertragsparteien aufzunehmen, in denen tatsächliche Lösungen zur Bekämpfung des Lehrermangels gefunden werden. Ziel dieser Gespräche muss auch eine Personalpolitik sein, die Ältere und Jüngere nicht gegeneinander ausspielt.
     
  4. Die Einkommen der Beschäftigten sind durch Anwendung von § 16 TV-L so zu erhöhen, dass die Benachteiligung der sächsischen Lehrkräfte beim verfügbaren Einkommen gegenüber ihren Kolleg*innen in anderen Ländern endlich beendet und gleichzeitig die Attraktivität des Schuldienstes in Sachsen für junge Lehrer*innen erhöht wird. 
     
  5. Die Eingruppierung von Lehrkräften an Grundschulen darf nicht länger hinter der in anderen Schularten zurückbleiben und hat künftig in der Entgeltgruppe 13 zu erfolgen. Nur so wird es gelingen, Wertschätzung für die Leistung der Beschäftigten an dieser Schulart zu verdeutlichen, Lehrkräfte mit einem anderen Lehramt zu gewinnen, ohne die Gerechtigkeitslücken zu vergrößern und im bundesweiten Wettbewerb um Grundschullehrkräfte zu bestehen.
     
  6. Benachteiligungen beim Einkommen bestimmter Lehrergruppen (z.B. Einfachlehrer*innen, Pionierleiter*innen bzw. Erzieher*innen mit Lehrbefähigung, Lehrkräfte in der Lehrerausbildung, Lehrkräfte, die eine höherwertige Tätigkeit ausüben, Fachlehrer*innen) sind durch geeignete Maßnahmen sofort zu beenden. Dabei ist auch die in der Tätigkeit erworbene Qualifikation zu berücksichtigen.
     
  7. Um Bildungsgerechtigkeit in stärkerem Maße zu gewährleisten, sind angemessene Rahmenbedingungen, notwendige Voraussetzungen und verlässliche Hilfssysteme zu garantieren. Bei der Unterstützung von Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern, bei der Integration von geflüchteten Kindern oder bei der gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Förderbedarf dürfen die Schulen und Lehrkräfte nicht länger alleingelassen werden.
     
  8. Der Personalschlüssel in den Kindertagesstätten muss entscheidend verbessert werden. Die mittelbare und unmittelbare pädagogische Arbeit, die steigenden qualitativen und quantitativen Ansprüche, die Freistellung der Kita-Leitung für administrative Aufgaben und zusätzliches Verwaltungspersonal sind als notwendig anzuerkennen und dementsprechend einzuberechnen.
     
  9. Der Personalentwicklung im Bereich Sozial- und Erziehungsdienst ist auch vor dem Hintergrund des großen bundesweiten Bedarfes an Erzieher*innen viel größere Aufmerksamkeit zu widmen. Ziel muss es dabei sein, gemeinsam mit den Trägern dem bereits bestehenden Mangel an ausgebildeten Erzieher*innen entgegenzuwirken.
     
  10. Gut unterrichtete und aktiv mitwirkende Bürger*innen sind Voraussetzung für einen funktionierenden demokratischen Staat. Deshalb ist der politischen Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Sachsen größere Bedeutung zuzumessen. Dazu ist es auch notwendig, die verschiedenen Träger der politischen Bildung in Sachsen zu stärken und finanziell besser auszustatten.