Zum Inhalt springen

Schule

Leistungsprämien

Nachdem der LHPR sich noch im Juli konstituiert hatte, nahm er mit Schuljahresbeginn als neues Gremium seine Arbeit auf. Weil der dem LHPR zugewiesene Tagungsraum schon in normalen Zeiten zu klein ist, wurde wiederholt in die Aula des BSZ Technik „Gustav Anton Zeuner“ in Dresden ausgewichen. Dort findet sich ausreichend Platz für jedes Mitglied des LHPR und seine jeweiligen Gäste.

Dass durch die Anmietung der Aula für das SMK zusätzliche Kosten entstehen, ist keine Regelung, die der LHPR erfunden hat. Und das Geld bleibt ja schließlich in der öffentlichen Hand. Der Freistaat gibt der Kommune faktisch einen Zuschuss. Das sehe ich nicht verwerflich.
Auf den Tagesordnungen der Sitzungen standen u. a. der Leistungsprämienerlass, das Schulportal, ein Personalentwicklungskonzept für den Schulbereich, die Digitalisierung, eine neue Fachlehrkräſteverordnung, …

Obwohl im Personalvertretungsrecht klar geregelt ist, dass der Dienststellenleiter gegenüber dem Personalrat zu agieren hat, sahen wir den Minister in diesem Schuljahr noch nicht. Allerdings ist Minister Piwarz derjenige Kultusminister, der bisher am häufigsten beim LHPR war. In den Sitzungen in diesem Schuljahr haben wir uns in letzter Zeit oſt mit Beschäſtigten des SMK getroffen, die nicht entscheidungsbefugt sind.
Dies begrenzt aus meiner Sicht die Wirksamkeit des LHPR unnötig. Natürlich hat die Amtsleitung viel Arbeit und Sitzungen beim LHPR sind zeitaufwändig und nicht immer Vergnügungssteuer pflichtig. Aber die Anwesenheit im LHPR bei den entsprechenden Themen ist deren erste Pflicht. Nur so können Probleme aus den Schulen schnell zu den Entscheidern gelangen.

Leistungsprämien werden im Schulbereich inzwischen zweimal pro Jahr ausgeschüttet. Die Verfahren müssen hinsichtlich der Herkunſt des Geldes unterschieden werden, obwohl es letztlich ja alles Steuergelder sind.

Als der Freistaat Sachsen entschieden hatte, die Verbeamtung für die jüngeren Lehrpersonen einzuführen, wurden durch das so genannte „Handlungsprogramm“ im Haushaltsplan jährlich fünf Millionen Euro Prämienmittel für Tarifbeschäftigte (Angestellte) als ein Trostpflaster bereitgestellt. Dass verbeamtete Beschäftigte sozial bessergestellt sind, wurde ja nun an den Schulen hautnah erlebbar. Diese Prämien werden in der Regel im August ausgezahlt.

Im Herbst gibt es dann noch einmal ein Prämienverfahren, diesmal für Tarifbeschäſtigte und Beamte. Der Großteil des verteilten Geldes musste vorher an Personalkosten eingespart worden sein.
Im LHPR erörtern wir mit dem SMK die Verteilungsgrundsätze. Dabei sind die Kriterien für die Vergabe von Leistungsprämien nicht als abschließende Vorgabe, sondern als (unvollständige) Anregung gedacht. Die Gesamtlehrerkonferenz, der Schulpersonalrat, die Frauenbeauſtragte und die Schwerbehindertenvertretung können ihren Vorschlägen natürlich auch andere Kriterien zu Grunde legen. Dass jede Schule mindestens eine Prämie erhält ist verbindlich geregelt, während die Prämienhöhe im Rahmen des – der Schule zugewiesenen – Budgets vor Ort entschieden wird. Personalvertretungsrechtlich unterliegt der leistungsprämienerlass der eingeschränkten Mitbestimmung. (§ 80 SächsPersVG)

Bei eingeschränkter Mitbestimmung kann, sollten sich SMK und LHPR nicht einigen, am Ende in einem so genannte Einigungsstellenverfahren eine Empfehlung an das SMK erreicht werden. Deshalb sind andere Verteilungsgrundsätze bestimmt eine Überlegung wert, aber eben nicht durchsetzbar.

Wenn es sich um eingesparte Personalkosten handelt, würde ich gern darüber nachdenken, ob nicht bisher unbezahlte Arbeit vergütet werden könnte. Klassenleitertätigkeit wird nicht vergütet. Teilnahme an den Prüfungen der Lernenden wird nicht vergütet. Onlineunterricht wird nicht vergütet. Da fallen mir noch viele Dinge ein, die gegenwärtig zu den allgemeinen Aufgaben der Lehrenden gerechnet werden.

Immerhin ist es bisher gelungen, dass Entscheidungen über Leistungsprämien an den Schulen transparent werden und die Beschäſtigten über die Gesamtlehrerkonferenz ein Vorschlagsrecht wahrnehmen können.

In diesem Herbst wurde aus den Unterlagen erstmals deutlich, dass die Summe der eingesparten Personalkosten erheblich höher ist als der Ausschüttungsbetrag. Dies haben wir kritisiert. Eine Reaktion des SMK erfolgte nicht. Ob auch in den vergangenen Jahren so vorgegangen wurde, kann ich nicht beurteilen, weil wir im LHPR die Informationen nicht haben.

Natürlich können wir nicht feststellen, ob an den Schulen bei der Verteilung der Prämien fair vorgegangen wird, so lange es keine Beschwerden gibt. Dafür ist auch der Schulpersonalrat der erste Ansprechpartner. Wir werden uns aber anschauen, ob die Verteilung auf Frauen und Männer gerecht war. Wir wollen die Verteilung auf Beamte und Tarifbeschäſtigte, den Anteil der Menschen mit Behinderung und den Anteil der Schulleitungen prüfen.
Den Leistungsprämienerlass haben wir übrigens nicht mit einem entscheidungsbefugten Vertreter des Dienststellenleiters erörtert.

Im Sommer 2022 wird es wieder Leistungsprämien für die Tarifbeschäftigten geben. Ob im Herbst (vor den Ferien) wieder Prämien ausgeschüttet werden, wird im SMK immer erst im September entschieden.

Ingolf Matz
GEW-Fraktion im LHPR

Kontakt
Ingolf Matz
Vorstand LHPR, Fachgruppe Oberschulen
Adresse (Diplomlehrer)
Mobil:  0172 7990113