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Volksantrag Gemeinschaftsschule

Landtag wird sich mit Gemeinschaftsschule auseinandersetzen

Der Landtagspräsident hat den Volksantrag für zulässig befunden. Die Unterschriften sind somit gültig und der Gesetzentwurf rechtmäßig. Doch die Behandlung im Landtag wird nicht sofort erfolgen.

Einerseits haben wir erwartet, dass das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen“, dem die GEW Sachsen angehört, alle teils komplizierten rechtlichen Anforderungen eines Volksantrages einhält. Andererseits ist dies ein Meilenstein für die Demokratie in Sachsen und die Bestätigung des Landtagspräsidenten ist damit Anlass zur Freude: Dank der Unterschriften von über 50.000 Wahlberechtigten in Sachsen ist erstmalig nach über 15 Jahren ein Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht worden. Dieser muss nun vom Landtag behandelt werden. Hat er sich nach sechs Monaten noch immer nicht entschieden, haben die Initiator*innen die Möglichkeit, ein Volksbegehren mit 450.000 Unterschriften anzustoßen.

Politisch ist die Entscheidung zur Gemeinschaftsschule bei der künftigen Koalition offenbar jedoch noch nicht gefallen. Im Sondierungspapier von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD ist zwar festgehalten, „einen Weg zu erarbeiten, wie das Anliegen des Volksantrages zur Einführung von Gemeinschaftsschulen im leistungsfähigen sächsischen Schulsystem integriert werden kann“. Doch Klarheit darüber, was dies genau heißt, wird wohl erst der Koalitionsvertrag bringen.

Doch auch wenn die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen sind, kann der Landtag sich nicht sofort mit dem Gesetzentwurf beschäftigen. Zunächst müssen Ministerpräsident und Minister*innen bestimmt werden. Dann werden die Ausschüsse des Landtagsplenums besetzt. Und erst dann ist die Behandlung im Landtag möglich.

Die GEW Sachsen bleibt dabei: Die Einführung der Option Gemeinschaftsschule ist kein radikaler Systemwechsel, sondern eine Ergänzung, die sich viele Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen wünschen. Und dort, wo dies der Fall ist, soll die Gemeinschaftsschule auch möglich sein und Kinder nicht bereits nach der 4. Klasse getrennt werden. Über 50.000 Bürger*innen haben dafür unterschrieben und ein breites Bündnis hat damit seit langer Zeit erstmals die Hürden eines Volksantrages genommen. Das verdient Respekt und ist ein Auftrag an die neue Regierung, dies zu ermöglichen.