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Änderungen WissZeitVG und BAföG

Längere Höchstbefristungsdauer für aktuelle Verträge

Nach dem Gesetzentwurf soll die mögliche Höchstbefristungsdauer für das wissenschaftliche und künstlerische Personal zeitlich befristet verlängert werden; Einkommen aus Tätigkeiten in systemrelevanten Bereichen sollen ebenfalls befristet nicht auf das BAföG angerechnet werden.

PR9A5581

Die Bundesregierung hat am 8. April den Entwurf eines „Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetzes“ (WissStudUG) beschlossen, mit dem zeitlich befristete Regelungen in das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) und in  das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eingefügt werden sollen. Ziel sind Erleichterungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase und für BAföG-geförderte Studierende. Der Entwurf soll kurzfristig als Entwurf der Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag eingebracht und beschlossen werden.

Im Einzelnen sind folgende Regelungen vorgesehen (siehe auch die Informationen des BMBF):

WissZeitVG:

  • Verlängerung der zulässigen Höchstbefristungsdauer nach § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 des WissZeitVG um sechs Monate, wenn ein Arbeitsverhältnis nach § 2 Absatz 1 zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 besteht;
  • für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie weiter andauern sollte, Ermächtigung des BMBF, mit einer Rechtsverordnung die Höchstbefristungsgrenze abhängig von der Dauer der Krise höchstens um weitere sechs Monate zu verlängern.

BAföG:

Ergänzung dahingehend, dass Einkommen aus allen systemrelevanten Branchen und Berufen komplett von der Anrechnung auf das BAföG ausgenommen wird .

Die GEW begrüßte in einer Einschätzung (siehe Pressemitteilung) die geplanten Änderungen, forderte aber zugleich Nachbesserungen. Bei der geplanten Verlängerung der Höchstbefristungsdauer wird es darauf ankommen, dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen die betroffenen Verträge tatsächlich entsprechend verlängern. Die GEW fordert daher einen Rechtsanspruch. Beim BAföG tritt die GEW nach wie vor für eine Verlängerung der Höchstförderungsdauer und eine  Anpassung des Zeitpunkts der Leistungskontrolle ein. Notwendig ist aus GEW-Sicht weiterhin eine unbürokratische Soforthilfe für Studierende, deren Jobs in Folge der Krise wegfallen.

Kontakt
Torsten Steidten
Referent Hochschule und Forschung
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